Chapter
Geräte dürfen an Orten, für die sie nicht ausreichend entstört sind, nur mit
besonderer Genehmigung des Bundesminesters für Post und
Telekommunikation oder des Bundesamtes für Post und Telekommunikation
betrieben werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn keine
elektromagnetischen Störungen zu erwarten sind.
(Auszug aus dem EMVG vom 9.Nov.92, Para.3, Abs.4)
Hinweis: Dieses Genehmigungsverfahren ist von der Deutschen Bundespost
noch nicht veröffentlict worden.
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