Bestimmungsgemäße Verwendung; Haftung - Otto Bock C1000 Instructions For Use Manual

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1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Elektrorollstuhl C1000 dient ausschließlich gehunfä-
higen und gehbehinderten Menschen zum individuellen
Gebrauch der Selbstbeförderung im Innen- und Außen-
bereich. Der Elektrorollstuhl ist ausschließlich mit den
Optionen in der hier aufgeführten Bedienungsanleitung
zu kombinieren und umgekehrt. Für Kombinationen mit
Medizinprodukten und/oder Zubehörteilen anderer
Hersteller außerhalb
des Modularsystems übernimmt
Otto Bock keine Haftung. Optional kann der C1000 über
be stimmte
Sondersteuerungen für die Beförderung durch
Begleitpersonen verwendet werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für alle Personen- und Sachschä-
den, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
entstehen, haftet nicht der Hersteller, sondern allein der
Bediener.
Der C1000 darf nur von eingewiesenen Personen ver-
wendet werden. Die Einweisung in die Benutzung des
Elektrorollstuhls ist eine der Voraussetzungen, Personen
vor Gefahren zu schützen und den C1000 sicher und
fehler frei zu bedienen.
Die Betriebssicherheit des C1000 ist nur bei bestimmungs-
gemäßer Verwendung entsprechend den Angaben in die-
ser Bedienungsanleitung gewährleistet. Letztlich verant-
wortlich für einen unfallfreien Betrieb ist der Bediener.
C1000
1.3

haftung

Der Hersteller haftet nur, wenn das Produkt unter den
vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgegebenen
Zwecken eingesetzt wird. Der Hersteller empfiehlt das
Produkt sachgemäß zu handhaben und entsprechend
der Anleitung zu pflegen.
Für Schäden, die durch Bauteile und Ersatzteile verur-
sacht werden, die nicht vom Hersteller freigegeben wur-
den, haftet der Hersteller nicht. Reparaturen sind nur von
autorisierten Fachhändlern oder vom Hersteller selbst
durchzuführen.
12/2009
Einführung
Seite 5

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