Sicherheit
nur betrieben werden, wenn alle Sicherheitsfunk-
tionen, wie z. B. die selbsttätigen Bremsen, funk-
tionstüchtig sind. Nicht funktionierende Bremsen
können zu schweren Unfällen mit tödlichen Verlet-
zungen führen.
Der Elektrorollstuhl muss mindestens einmal jährlich
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von einer autorisierten Fachkraft auf Funktionstüch-
tigkeit und Fahrsicherheit geprüft werden.
Um sicheren Fahrbetrieb zu gewährleisten, muss
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der Kippschutz richtig angebaut und im ordnungs-
gemäßen Zustand sein.
Bei Erkennung von Fehlern, Defekten oder anderen
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Gefahren, die zu Personenschäden führen können,
ist der Elektrorollstuhl sofort außer Betrieb zu
nehmen.
Vor Benutzung des Elektrorollstuhls müssen alle
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erforderlichen mechanischen Anpassungen
(z. B. Anbau einer Sondersteuerung) und Software-
Einstellungen (z. B. Programmierung der Steuerung)
an die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten
des Bedieners vorgenommen werden. Die Einstel-
lungen dürfen nur von durch Otto Bock autorisiertes
und geschultes Fachpersonal erfolgen.
Der C1000 ist nur im Temperaturbereich von -25 °C
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bis +50 °C funktionsfähig. Während des Betriebes
darf er keinen Temperaturen außerhalb dieser
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Temperaturspanne ausgesetzt werden.
Die maximale Zuladung für den C1000 beträgt
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160 kg. Diese Last darf nicht überschritten werden.
Als Option kann der C1000 auf eine maximale
Zuladung von 200 kg aufgerüstet werden.
Vor jeder Benutzung muss der Elektrorollstuhl durch
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Sichtkontrolle auf ausreichende Profiltiefe und
korrekten Reifenluftdruck geprüft werden (siehe
Reifenmantel).
Bei Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr ist die
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Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Die Benutzung des Elektrorollstuhls auf sehr glatten
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Flächen (z. B. vereisten Oberflächen) ist nicht
zulässig. Fahrten auf sehr grobkörnigen Ober-
flächen (Schotter oder Geröll) sind ebenfalls nicht
zulässig.
Beim Benutzen von Hebebühnen, Aufzügen, Bussen
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oder Bahnen muss die Steuerung des Elektroroll-
stuhls ausgeschaltet werden. Die Bremse muss
verriegelt sein.
Zum Ein- und Aussteigen aus dem Elektrorollstuhl
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muss die Rollstuhlsteuerung ausgeschaltet sein.
Fuß- und Armauflagen sind nicht mit vollem Gewicht
belastbar und dürfen deshalb nicht zum Ein- und
Aussteigen verwendet werden.
12/2009
C1000