Minolta PagePro 25 Manual page 228

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Endverbraucher-Lizenzvertrag (D)
Vor der Benutzung des beigefügten Produktes sind die nachstehenden
Bedingungen sorgfältig zu lesen. Mit der Benutzung des Produktes
erkennen Sie als Lizenznehmer die Bedingungen dieses Vertrages an.
Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, senden Sie die
ungeöffnete Packung umgehend zurück. Bei diesem Vertrag handelt es
sich um einen Lizenzvertrag und nicht um einen Kaufvertrag. MINOLTA
ist Inhaberin der Urheberrechte an dem Microcode, den
Computerprogrammen und codierten Schriften einschließlich der Bitmap-
Schriften und Konturschriften (nachfolgend insgesamt als "Software"
bezeichnet), die sich in diesem Drucker, den Druckerzubehörteilen oder
Fontprodukten befinden, oder MINOLTA besitzt die Lizenzen an den
entsprechenden Urheberrechten anderer Inhaber. Der Lizenznehmer
erwirbt keine Rechte an der Software. MINOLTA oder die genannten
anderen Inhaber bleiben Inhaber der Rechte an der in der Packung
enthaltenen Kopie der Software und jedweder von ihr angefertigten
Kopie. Die Verantwortung für die Wahl zur Erzielung der gewünschten
Ergebnisse, Installation, Benutzung und die mit der Software erzielten
Ergebnisse liegt allein bei Ihnen als Lizenznehmer.
1. Lizenz
Ihnen als Lizenznehmer ist es gestattet:
(1) die Software auf einem Computer und einem angeschlossenen
Drucker zu installieren und zu benutzen;
(2) ausschließlich zu Sicherungs- oder Installationszwecken eine Kopie
der Software für die normale und beabsichtigte Erstellung zu benutzen. In
diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, auf der Kopie die sich auf
der Software befindenden Vermerke über Urheberrecht und
Warenzeichen entsprechend anzubringen;
(3) das Eigentum an Kopien der Software an Dritte zu übertragen durch
Überlassung dieser Vertragsausfertigung und des sonstigen
dazugehörigen schriftlichen Materials sowie mindestens einer
vollständigen, unveränderten Kopie der Software, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind: (i) Wenn gleichzeitig alle anderen Kopien der
Software des Erstlizenznehmers dem Dritten überlassen oder diese
Kopien vernichtet werden, (ii) wenn mit der Übertragung des Eigentums
der Lizenzvertrag des Erstlizenznehmers mit MINOLTA gekündigt wird
und (iii) wenn der Dritte diese Lizenzbedingungen mit der erstmaligen
Benutzung der Software annimmt und die entsprechenden vertraglichen
Verpflichtungen eingeht;
(4) die auf der Software vorhandenen Warenzeichen und den
entsprechenden Vermerk über den Namen des Warenzeicheninhabers
ausschließlich im Rahmen der anerkannten Praxis im Umgang mit
Warenzeichen zu verwenden.
10-18
PagePro 25
Appendix
Rev. 3.1.1/16.07.99

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