2.2 Normen und Richtlinien
Alle Angaben zur Sicherheit in dieser Bedienungsanleitung
beziehen sich auf die derzeit gültigen nationalen Gesetze
und Verordnungen der Europäischen Union. In anderen Län-
dern müssen die zutreffenden Gesetze und Landesverord-
nungen eingehalten werden.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Bedienungsanlei-
tung müssen die allgemein gültigen Berufsgenossenschaftli-
chen Verordnungen (BGV), die Vorschriften zur Unfallverhü-
tung (UVV) und zum Umweltschutz beachtet und eingehalten
werden. Alle Angaben in dieser Bedienungsanleitung sind
jederzeit uneingeschränkt zu befolgen.
Der Elektrorollstuhl B600 ist nach den derzeit gültigen Re-
geln der Technik gebaut und betriebssicher. Die Sicherheit
des Elektrorollstuhls B600 wird durch das CE-Kennzeichen
und die Konformitätserklärung bestätigt.
B600
2.3 Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG
Erstickungsgefahr. Achten Sie darauf, dass die Ver-
packungs m aterialien nicht in Kinderhände gelangen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch Nichtbeachtung
oder Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise. Alle
Sicher h eitshinweise in dieser Bedienungsanleitung und in
allen mitgeltenden Dokumenten sind zu beachten und ein-
zuhalten. Die Anleitung muss dem Bediener jederzeit zur
Verfügung stehen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch nicht bestim-
mungs g emäßen Gebrauch. Der B600 darf nur bestim-
mungsgemäß verwendet werden. Der B600 darf nur von
eingewiesenen Personen benutzt werden.
VORSICHT
Verbrennungsgefahr beim Umgang mit Feuer. Rücken-
bespannung und Sitzkissen des Elektrorollstuhls sind
schwer entflammbar, können sich jedoch entzünden. Beim
02/2010
Sicherheit
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