Garantiebedingungen
15 Garantiebedingungen der Otto Bock
Mobility Solutions GmbH
1. Gegenstand der Garantie
1.1 Diese Garantie gilt für Rollstühle.
1.2 Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitäts h auses /
Dienstleisters gegen die Otto Bock Mobility Solutions
GmbH und berührt nicht die ge s etzlichen Ansprüche aus
Mängelgewährlei s tung des Endverbrauchers gegen ü ber
dem Sanitätshaus oder anderer Dienst l eister, die die
Versorgung des Patienten zu verantworten haben.
2. Umfang der Garantie
2.1 Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH garantiert
unter Ein h altung der in Ziffer 3 beschriebenen Be d in-
gungen und unter Beachtung der Aus s chlüsse gemäß
Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei
manuellen Serien-Roll s tüh l en und bei Rahmenteilen für
Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Ge w ähr-
lei s tungsfrist hinaus bis zu 4 Jahren nach Er s teinsatz
keine Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler
auftreten, die die Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesent-
lich beein t rächtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstrukti o ns,- Ferti-
gungs- oder Materialfehler auf, so er s etzt die Otto Bock
Mobility Solutions GmbH nach Ihrer Wahl den Rollstuhl
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insgesamt oder tauscht aus oder repariert schadhafte
Teile des Rah m ens und der Kreuzstreben. Weitergehende
An s prüche auf Minderung, Rückgängigma c hung des
Vertrages oder Schadenersatz ste h en dem Sanitäts-
haus / Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
3. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus / Dienst l eister nur dann
in Anspruch nehmen, wenn:
3.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
3.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fach-
betrieb angewendet wurde,
3.3 die Weitergabe der Komplettversorgung durch den
kassen z ugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser
einen Mängelbericht beifügt,
3.4 bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den
Serienprodukten zur Anpassung der Serienprodukte
an die individuellen Gegeben h eiten eines Patienten
ausschließlich Medizin p rodukte mit CE-Kennzeichen
verwendet werden und dabei eine Verwendung ent-
spre c hend der diesen Medizinprodukten vorgege b enen
Zweckbestimmung erfolgt,
3.5 Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von
der Otto Bock Mobility Solutions GmbH vorge s ehene
Anpassung (z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze)
und die Nutzung des durch die Otto Bock Mobility Solu-
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