Sicherheit
2.2
Normen und Richtlinien
Alle Angaben zur Sicherheit in dieser Gebrauchsanweisung
beziehen sich auf die derzeit gültigen nationalen Gesetze
und Verordnungen der Europäischen Union. In anderen Län-
dern müssen die zutreffenden Gesetze und Landesver-
ordnungen eingehalten werden.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Gebrauchsan-
weisung müssen die allgemein gültigen Berufsgenossen-
schaftlichen Verordnungen (BGV), die Vorschriften zur Un-
fallverhütung (UVV) und zum Umweltschutz beachtet und
eingehalten werden. Alle Angaben in dieser Gebrauchsan-
weisung sind jederzeit uneingeschränkt zu befolgen.
Der Elektrorollstuhl ist nach den derzeit gültigen Regeln der
Technik gebaut und betriebssicher. Die Sicherheit des Elekt-
rorollstuhls wird durch das CE-Kennzeichen und die Konfor-
mitätserklärung bestätigt.
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Ottobock
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2.3
Allgemeine Sicherheitshinweise
WARNUNG
Erstickungsgefahr. Achten Sie darauf, dass die Ver-
packungsmaterialien nicht in Kinderhände gelangen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch Nichtbeachtung
oder Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise.
Alle Sicherheitshinweise in dieser Gebrauchsanweisung
und in allen mitgeltenden Dokumenten sind zu beachten
und einzuhalten. Die Gebrauchsanweisung muss dem Be-
diener jederzeit zur Verfügung stehen.
VORSICHT
Unfall- und Verletzungsgefahr durch nicht bestim-
mungsgemäßen Gebrauch. Der Elektrorollstuhl darf nur
bestimmungsgemäß verwendet werden. Der Elektroroll-
stuhl darf nur von eingewiesenen Personen benutzt wer-
den.
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