Garantiebedingungen Der Otto Bock Mobility Solutions Gmbh - Otto Bock BRAVO Racer Instructions For Use Manual

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10 Garantiebedingungen der Otto Bock Mobility Solutions GmbH

1� Gegenstand der Garantie
1.1 Diese Garantie gilt für Rollstühle.
1.2 Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitäts hauses / Dienstleisters gegen die Otto Bock Mobility
Solutions GmbH und berührt nicht die ge setzlichen Ansprüche aus Mängelgewährlei stung des Endverbrauchers
gegen über dem Sanitätshaus oder anderer Dienst leister, die die Versorgung des Patienten zu verantworten
haben.
2� Umfang der Garantie
2.1 Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH garantiert unter Ein haltung der in Ziffer 3 beschriebenen Be din gungen
und unter Beachtung der Aus schlüsse gemäß Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei manuellen
Serien-Roll stüh len und bei Rahmenteilen für Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Ge währlei stungsfrist
hinaus bis zu 4 Jahren nach Er steinsatz keine Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten, die die
Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beein trächtigen�
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstrukti ons,- Fertigungs- oder Materialfehler auf, so er setzt die Otto Bock Mobility
Solutions GmbH nach ihrer Wahl den Rollstuhl insgesamt oder tauscht aus oder repariert schadhafte Teile des
Rah mens und der Kreuzstreben. Weitergehende An sprüche auf Minderung, Rückgängigma chung des Vertrages
oder Schadenersatz ste hen dem Sanitätshaus / Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
3� Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus / Dienst leister nur dann in Anspruch nehmen, wenn:
3.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
3.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angewendet wurde,
3.3 die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kassenzugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser einen
Mängelbericht beifügt,
3.4 bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den Serienprodukten zur Anpassung der Serienprodukte an die
individuellen Gegeben heiten eines Patienten ausschließlich Medizin produkte mit CE-Kennzeichen verwendet werden
und dabei eine Verwendung entspre chend der diesen Medizinprodukten vorgege benen Zweckbestimmung erfolgt,
3.5 Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von der Otto Bock Mobility Solutions GmbH vorge sehene
Anpassung (z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze) und die Nutzung des durch die Otto Bock Mobility Solutions
GmbH empfohlenen Zubehörs (Baukastensystem) hinausgehen,
3.6 derjenige, der Medizinprodukte repariert (auf bereitet), dabei ausschließlich vom Her steller freigegebene Ersatz-
teile / Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und nach Vor schrift des Herstellers (siehe Bedienungsan leitung)
arbeitet.
4� Ausschluss der Garantie
Die Garantie greift nicht, wenn die Otto Bock Mobility Solutions GmbH nachweist, dass
4.1 die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer 3 nicht erfüllt sind,
4.2 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer nicht fachgerechten Ver wendung des Rollstuhls
insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung erlaubter Umbauten beruht,
4.3 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf den üblichen Verschleiß insbe sondere die in der Regel
auf ein Jahr be grenzte Einsatzfähigkeit von Batterien zurückzuführen ist,
4.4 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer fehlerhaften Lagerung, Beförderung oder unsach-
gemäßen sowie un fachmännischen Nutzung und Lagerung be ruht,
4.5 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer Veränderung der körperli chen Konstitution des
Patienten, wie z. B. erhebli cher Gewichtszunahme beruht,
4.6 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt beruht.
5� Haftung
Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garantie haftet die Otto Bock Mobility Solutions GmbH bei Ver-
letzung nicht wesentlicher Ver pflich tungen nur für leichte Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für vorsätzliches
Handeln von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränken sich Ersatzansprüche auf den bei Beginn der Ausführung der
Leistungen vor hersehbaren Schaden.
6� Nebenbestimmungen
6.1 Ausgetauschte Teile dürfen von uns drei Wo chen nach Rückgabe vernichtet wer den, es sei denn, der Patient oder
dessen Kostenträger (Krankenkasse) widersprechen.
6.2 Erfüllungsort für die Leistungen aus der Ga rantie ist Königsee.
6.3 Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zi vil- und Handelsrecht.
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