2.4 Anprobe und Abgabe der Orthese
Je nach erforderlicher Stabilität den subkondylären Orthesenrand herunterschneiden. Wir em-
pfehlen bei relativ stabilem Kniegelenk den Orthesenrand bis auf Höhe des Kniespaltes zu kürzen.
INFORMATION
Bei Instabilität des Kniegelenkes kann eine kondyläre Abstützung indiziert sein.
Das Inlett muss bei der Anprobe nicht verklebt sein. Zur Bewertung des sagittalen Aufbaus emp-
fehlen wir eine Kontrolle des Patienten mit angelegter Orthese auf dem L.A.S.A.R. Posture. Die
dabei auf das Bein projezierte Belastungslinie des Lasers sollte im günstigsten Fall 15 mm vor
dem Kompromissdrehpunkt n. Nietert fallen (Abb. 20). Durch entsprechende Schuhzurichtung
kann der Aufbau beeinflusst werden. Passform und Funktion der Orthese überprüfen. (Abb. 21/22)
Zur Anprobe kann selbstklebendes Kletthakenband auf die Schalenteile aufgeklebt werden. Im
Regelfall ist ein Verschluss unterhalb des Tibiakopfes ausreichend. Bei Bedarf kann ein zusätzlicher
Verschluss über dem Fußrücken angebracht werden. Zum Verschließen und Abpolstern können
Klettverschlussband 623Z1, Polsterband 623P5, Frottee-Polsterstoff 623P3 und selbstklebendes
Polstermaterial 616T25 verwendet werden. Für das Einkleben des Inletts in die Orthesenschalen
empfehlen wir Ottobock CP Kontaktkleber 636W71, da Verfärbungen unterhalb transparenter
Kunststoffmaterialien vermieden werden. Für den Höhenausgleich und die Gestaltung einer pla-
nen Auftrittsfläche am Orthesenfußteil empfehlen wir thermoplastischen Mikrokork 620P4. Die
sagittale Stellung des fertiggestellten Orthesenmodells sollte nach dem Aufbau 90° betragen.
Schraubverbindungen mit Loctite 241(636K13) sichern.
Nutzen der Orthese im aktiven Leben. (Abb. 23)
2.5 Funktions- und Verschleißkontrolle
Wir empfehlen eine Funktions- und Verschleißkontrolle alle 6 Monate. Carbonfeder auf Delaminie-
rung oder Brüche hin kontrollieren und Verschraubungen überprüfen. Gegebenfalls die Passform
bei Wachstum des Patienten anpassen.
3 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und
können dementsprechend variieren.
3.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbeson-
dere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht
werden, haftet der Hersteller nicht.
3.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro-
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
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Ottobock | 11