2.4 Schutzeinrichtungen
Dieser Abschnitt führt alle sicherheitsrelevanten Bauteile und ihre Beschaffenheit auf.
2.4.1 Bedienrelevante Schutzeinrichtung
Die Bedienrelevante Schutzeinrichtung muss vor jeder Inbetriebnahme durch den Bediener
überprüft werden.
1
Abb. 1 Alle bedienrelevanten Schutzeinrichtungen auf einen Blick
Pos.-Nr. + Bauteil
1. Schlitten der Inter-
leavereinheit
2. Rastbolzen / Inter-
leaverschneidkante
2.4.2 Schutzeinrichtungen
Alle Schutzeinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen über-
prüft werden.
Bauteil
1. Motor und elektri-
sche Betriebsmittel
2. Elektrische Anlage
2
Beim Entriegeln der Interleavereinheit und anschließendem her-
auzziehen des Interleaverschlittens wird die Sicherheitsabfrage
unterbrochen und die Maschine stoppt.
Zur Fortsetzung des Schneidbetriebes muss der Schlitten vollstän-
dig eingefahren und die Verriegelung eingerastet sein.
Zur Überprüfung der korrekten Montage der Schneidkante werden
die Rastbolzen der Schneidkante pneumatisch abgefragt und bei
unsachgemäßer Montage der Start der Maschine verhindert.
Dies dient der Vermeidung von Schäden an der Schneidkante
durch das Kreismesser oder Sichelmesser.
Antriebsmotoren (Schutzart IP 54) und elektrische Betriebsmittel
sind im Gehäuse-Grundaufbau untergebracht. Die Bauteile sind
ausreichend gegen die Einwirkung von Reinigungs- und Desinfek-
tionsmittel sowie Reinigungswasser geschützt.
Elektrische Anlage entspricht EN 60204-1 Teil 1.
Betriebsanleitung Interleaver CCI 303
0065
Bauteilerklärung
Bauteilerklärung
Sicherheit
10