3M DBI-SALA EZ-Stop AJ512Y/0 User Instructions page 54

En 355:2002 energy absorbing lanyard
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Zustand ergibt oder angezeigt wird, dass das Verbindungsmittel Schäden aufweist oder Sturzkräften ausgesetzt war,
muss das Verbindungsmittel außer Betrieb gesetzt und zerstört werden.
4.2
NACH EINEM STURZ: Alle Verbindungsmittel, die Kräften einer Sturzenergie ausgesetzt waren oder Schäden
aufweisen, die denen entsprechen, die beim Abfangen einer Sturzenergie auftreten und im Inspektions- und
Wartungsprotokoll (Tabelle 2) beschrieben sind, müssen sofort entfernt und vernichtet werden.
4.3
EINSATZ: Abbildung 8 zeigt Systemverbindungen für typische Anwendungsbereiche von Verbindungsmitteln
mit Falldämpfer. Verbinden Sie das Verbindungsmittel mit Falldämpfer immer zuerst mit dem Auffanggurt, und
verbinden Sie anschließend das Strangende mit einem geeigneten Anschlagpunkt. Minimieren Sie immer das Spiel
im Verbindungsmittel nahe einer Absturzgefahr, indem Sie so nahe wie möglich an der Verankerung arbeiten. In
Abschnitt 3 finden Sie Einzelheiten zum Auffanggurt und zur Verankerungsverbindung.
4.4
VERBINDUNGSMITTELHALTER: Abbildung 12 zeigt die Auffanggurt-Verbindungsmittelhalter. Der
Verbindungsmittelhalter dient zum Befestigen des freien Endes eines Strangs eines Verbindungsmittels, wenn dieser
zum Zweck der Absturzsicherung nicht am Verankerungspunkt angebracht ist. Auffanggurt-Verbindungsmittelhalter
dürfen niemals als Absturzsicherungs-Befestigungselemente am Auffanggurt zur Verbindung mit einem
Verbindungsmittel (A) verwendet werden.
Wenn es nicht mit einem Verankerungspunkt verbunden ist, muss ein loses Gurtband des Verbindungsmittels
ordnungsgemäß am Auffanggurt (B) gehalten oder in der Hand des Benutzers gesichert sein, wie bei der
100%-Sicherung mit HSG (C). Frei hängende Gurtbänder des Verbindungsmittels (D) können zum Stolpern oder
Hängenbleiben des Benutzers und somit zu Stürzen führen.
4.5
100%IGE VERANKERUNG MIT DER DOPPEL-VERBINDUNGSMITTEL-KOPPLUNG: Verbindungsmittel mit
Falldämpfer mit zwei Strängen können für eine kontinuierliche Absturzsicherung (100%-Verbindung) verwendet
werden, wenn Sie aufsteigen, absteigen oder sich seitlich bewegen (siehe Abbildung 13). Wenn ein Strang eines
Verbindungsmittels an einem Verankerungspunkt befestigt ist, kann sich der Arbeiter zu einem anderen Ort bewegen,
den zweiten, nicht verwendeten Strang des Verbindungsmittels an einem weiteren Anschlagpunkt anbringen und
sich dann vom ursprünglichen Anschlagpunkt lösen. Diese Vorgehensweise wird wiederholt, bis der gewünschte Ort
erreicht wird. Bei der Absicherung in Anwendungen mit 100%iger Verankerung von Doppel-Verbindungsmitteln ist
Folgendes zu beachten:
Beide Stränge des Verbindungsmittels dürfen niemals beide am selben Anschlagpunkt befestigt werden (siehe
Abbildung 14A).
Wenn mehr als ein Verbindungselement mit einem Anschlagpunkt (Ring oder Öse) verbunden wird, kann die
Kompatibilität der Verbindung durch die Interaktion der Verbinder beeinträchtigt werden. Dies wird daher nicht
empfohlen.
Sie können jedoch jeden der Stränge des Verbindungsmittels an einem separaten Anschlagpunkt befestigen
(siehe Abbildung 14B).
Jeder Anschlagpunkt muss die in Abschnitt 1 definierten Verankerungsanforderungen erfüllen.
Verbinden Sie niemals mehr als eine Person zur selben Zeit mit dem zweisträngigen Verbindungsmittel
(Abbildung 14C).
Die Stränge des Verbindungsmittels dürfen nicht verheddern oder miteinander verdreht werden, da hierdurch das
Einziehen verhindert werden könnte.
Die Stränge des Verbindungsmittels dürfen bei der Verwendung nicht unter Armen oder zwischen den Beinen
durchgeführt werden.
4.6
KANTENGEPRÜFTES VERBINDUNGSMITTEL: Die angegebene Ausrüstung (siehe Abbildung 1) ist für den Einsatz
an gratfreien Stahlkanten mit einem Radius (r) von 0,5 mm (0,02 Zoll) geeignet. Ähnliche Kanten finden Sie auf:
Walzprofilen aus Stahl, Holzbalken oder plattierten oder gerundeten Dachbrüstungen. Es müssen jedoch die folgenden
Punkte berücksichtigt werden, wenn die Ausrüstung in einer horizontalen oder querlaufenden Anwendung zum Einsatz
kommt und eine Absturzgefahr aus einer Höhe über einer Kante besteht:
Wenn die Kante laut der vor Arbeitsbeginn durchgeführten Risikobewertung als „scharfkantig" und/oder nicht
„gratfrei" (z. B. bei einem unverkleideten Brüstungselement, einem verrosteten Träger oder einer Betonkante)
eingestuft wird, gilt: Vor Beginn der Arbeiten sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen Absturz über
die Kante zu verhindern oder vor Arbeitsbeginn ist ein Kantenschutz anzubringen bzw. der Hersteller muss
kontaktiert werden.
Der Anschlagpunkt darf sich nur auf derselben Höhe befinden, wie die Kante, an der Absturzgefahr besteht, oder
oberhalb der Kante.
Der Umlenkungswinkel des Verbindungsmittels an der Kante, an der Absturzgefahr besteht (gemessen zwischen
den beiden vom Verbindungsmittel gebildeten Schenkeln), muss mindestens 90 Grad betragen.
Um die Gefahr eines Absturzes zu vermindern, der in einer Pendelbewegung endet, muss der Arbeitsbereich oder
die seitliche Bewegung auf beiden Seiten der Mittelachse auf maximal 1,50 m (4,92 ft) begrenzt werden.
5.0
INSPEKTION
5.1
UNTERSUCHUNGSHÄUFIGKEIT: Das Verbindungsmittel mit Falldämpfer muss in den in Abschnitt 2 festgelegten
Abständen geprüft werden. Die Inspektionsaktivitäten werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 2)
beschrieben.
;
Extreme Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, andauernde Verwendung usw.) können eine häufigere
Überprüfung erforderlich machen.
5.2
GEFAHREN- ODER MÄNGELZUSTÄNDE: Falls die Überprüfung einen unsicheren oder mangelhaften Zustand
ergeben sollte, verwenden Sie das Verbindungsmittel nicht mehr und machen Sie dieses unbrauchbar, um eine
unbeabsichtigte Verwendung zu verhindern. Verbindungsmittel können nicht repariert werden.
5.3
PRODUKTLEBENSDAUER: Die funktionelle Haltbarkeit des Verbindungsmittels mit Falldämpfer von 3M wird von den
Arbeitsbedingungen und der Wartung bestimmt. Die maximale Lebensdauer kann von einem Jahr bei starker Nutzung
unter Extrembedingungen bis zu zehn Jahren bei leichter Nutzung unter unproblematischen Bedingungen reichen.
Solange das Produkt die Inspektionskriterien erfüllt, kann es bis zu maximal 10 Jahre in Betrieb bleiben.
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