Brand- Und Explosionsverhütung; Vergiftungsgefahr - Air Liquide FRO PRACTIC 191/2 User Manual

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Hals. Im Raum befindliche Personen müssen
darauf hingewiesen werden, nicht in den
Lichtbogen zu schauen oder sich der Strah-
lung auszusetzen.
3.
Im
Kapselgehörschutz tragen, denn der Schweiß-
vorgang kann eine Lärmbelastung darstellen.
4. Vor allem zum manuellen oder mechanischen
Entfernen der Schlacke ist eine Schutzbrille
mit Seitenklappen erforderlich. Schlacken-
stücke sind in der Regel sehr heiß und können
beim Abschlagen weit abfliegen. Hierbei auch
die Sicherheit der im Arbeitsbereich befindli-
chen Kollegen beachten.
5. Den Schweißbereich durch eine feuerfeste
Wand abtrennen, denn Strahlung, Funken-
und Schlakkenflug können in der Nähe befind-
liche Personen gefährden.
6.
unter Druck und stellen eine Gefahrenquelle
dar. Der richtige Umgang mit ihnen ist beim
Gaslieferanten zu erfragen. Die Flaschen müs-
sen auf jeden Fall vor direkter Sonneneinstrah-
l u n g , v o r o f f e n e m F e u e r u n d s t a r k e n
Temperaturschwankungen sowie sehr tiefen
Temperaturen geschützt werden.
1.3
BRAND- UND EXPLOSIONSVERHÜTUNG
Glühende Schlackespritzer
und Funken können eine Brandursache darstel-
len. Brände und Explosionen werden verhütet,
wenn man sich an folgende Vorschriften hält:
1. Brennbare Gegenstände entfernen oder ggf.
mit feuerfestem Material bedecken. Zu diesen
Materialien zählen: Holz, Sägemehl, Klei-
dungsstücke, Lacke und Lösungsmittel, Ben-
zin, Heizöl, Erdgas, Azethylen, Propan und
vergleichbare brennbare Stoffe.
2. Zur Brandverhütung geeignete Löschmittel
wie z.B. Feuerlöscher, Wasser, Sand in der
Nähe bereithalten.
3. Nicht an geschlossenen Behältern oder Rohr-
leitungen schweißen oder schneiden.
4. An offenen Behältern oder Rohrleitungen, die
Stoffe oder Reste davon enthalten, welche
u n t e r H i t z e - o d e r F e u c h t e e i n w i r k u n g
UNFALLVERHÜTUNGSVORSCHRIFTEN
Arbeitsbereich
einen
Gasflaschen
stehen
e x p l o s i o n s g e f ä h r d e t s i n d , d a r f n i c h t
geschweißt oder geschnitten werden.
5. Auch nachdem Behälter oder Leitungen geöff-
net, von brennbaren Stoffen entleert und
gründlich gereinigt wurden, ist die Schweißar-
beit mit größter Vorsicht auszuführen
1.4

VERGIFTUNGSGEFAHR

Die beim Schweißvorgang freigesetz-
ten Gase und Rauch sind gesundheitsschädlich,
wenn sie über längere Zeit eingeatmet werden.
Daher folgende Vorschriften einhalten:
1. Im Arbeitsbereich für eine ausreichende natür-
liche oder Zwangsbelüftung sorgen.
2. Bei der Verarbeitung von Stoffen wie Blei,
Beryl, Kadmium, Zink sowie verzinkten und
lackierten Werkstücken muß zwangsbelüftet
werden. Der Schweißer hat einen Atemschutz
zu tragen.
3. Überall, wo die Luftzuführung unzureichend
ist, muß mit Atemmaske und Frischluftzufuhr
gearbeitet werden.
4. Achtung! Ausströmendes Gas stellt eine
Gefahrenquelle dar. Schutzgase wie Argon
sind schwerer als Luft und können diese in
engen Räumen verdrängen.
5. Als Grundregel gilt, daß der Schweißer bei
Schweißarbeiten in engen Räumen ( in Kes-
seln, Gräben, etc.) von einer außen befindli-
c h e n P e r s o n g e s i c h e r t w i r d . A l l e
diesbezüglichen Vorschriften zur Unfallverhü-
tung sind einzuhalten.
6. Gasflaschen in offenen Räumen lagern.
7. Wird kein Gas mehr benötigt, das Flaschen-
ventil schließen.
8. Keine Schweißarbeiten in der Nähe von Abtei-
lungen ausführen, in denen entfettet oder lak-
kiert wird. Dort können (wegen dieser
Bearbeitungen) Chlorkohlenwasserstoff-hal-
tige Dämpfe vorliegen, die unter Einwirkung
von Hitze und Strahlung des Lichtbogens
Phosgene, ein hochgiftiges Gas, bilden.
9. Zeichen für eine mangelhafte Belüftung und
gleichzeitig Vergiftungssysmptome sind die
Reizung von Augen, Nase und Rachen. In die-
sem Fall die Arbeit abbrechen und den
Arbeitsplatz besser belüften. Sollte das
Unwohlsein andauern, die Schweißarbeit
beenden.
D
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