Vom Anfahren Bis Zurück In Den Stillstand - Otto Bock e-support Instructions For Use Manual

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2. Vom Anfahren bis zurück in den Stillstand
Bremse lösen
Stromzufuhr "an"
an
Warnleuchte
14
(1) Sicherstellen, daß die Bremsen für beide Räder festgestellt sind.
(2) Stromzufuhr einschalten. Das Fahren mit Servoantrieb ist möglich, so-
aus
bald die rote Leuchte nach Ertönen eines "pip"-Signals ausgeht.
Anmerkung:
· Wenn Sie beim Einschalten Kraft auf die Greifringe anwenden, geht das
"pip"-Warnsignal aus, das Sicherheitssystem wird wirksam, und Sie kön-
nen den Rollstuhl nicht mehr fahren. Lösen Sie die Kraft von den Greifrin-
gen und schalten Sie erneut ein.
· Die Batterie ist leer, wenn die Batteriewarnleuchte an ist oder blinkt.
Wechseln Sie die Batterie aus und starten Sie.
· Wenn die rote Batteriewarnleuchte direkt nach Auswechseln der Batterie
an ist, ist der Rollstuhl nicht betriebsfähig. Möglicherweise liegt eine Fehl-
funktion des Systems vor. Wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen
Fachhändler.
(3) Beide Bremsen lösen.
(4) Machen Sie sich vor der Nutzung des Rollstuhls mit den Eigenschaften
des Servoantriebs vertraut. Bemühen Sie sich um sicheres Fahren.
WARNUNG
Die folgenden Aktionen können gefährlich sein. Bemühen Sie sich bit-
te um sicheres Fahren, nachdem Sie sich mit den Eigenschaften des
Servoantriebs vertraut gemacht haben.
· Abheben lassen der Lenkräder unter Verwendung der Greifringe mit ein-
geschaltetem Servoantrieb.
· Ein- und Ausschalten der Stromzufuhr während des Fahrens.
· Betätigung der Greifringe mit nassen/feuchten Händen.
(5) Fahren Sie unter Betätigung der Greifringe.
Anmerkung:
Befolgen Sie die "Hinweise für sicheres Fahren" (Seite 6) bezüglich be-
stimmter Aktionen/Fahrweisen.
(6) Fahren Sie immer vorsichtig, denn die Nutzung eines Rollstuhls kann
gefährlich sein, je nachdem, wo man fährt.
WARNUNG
Das Fahren an folgenden Stellen oder Umgebungen kann
gefährlich sein. Es sollte immer eine Begleitperson anwe-
send sein und auf besondere Sicherheit geachtet werden.
· An Bahnübergängen.
· Auf Bürgersteigen ohne Abgrenzung.
· Auf Bahnsteigen.
· Über Gitterdeckeln für Seitengräben oder Abwasserkanäle.
· Auf Schotterstraßen.
· Bergabfahren mit ausgeschalteter Stromzufuhr.
· Auf Wegen mit zu starker Seitenneigung.
· Fahren bei Nacht.
· Befahren von Hebebühnen.
· Andere Orte, die für Rollstuhlfahrer ungeeignet sind.

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