SAV 531.42
2 SICHERHEIT
GEFAHR!
GEFAHR!
ACHTUNG!
Gefahr durch starkes Magnetfeld!
Für Personen mit Herzschrittmachern, implantierten elektronischen medizini-
schen Geräten, aktiven Implantaten oder ferromagnetischen Fremdkörpern
besteht Verletzungs- und Lebensgefahr im Expositionsbereich des Magnet-
feldes.
Mindestabstand 2 m!
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Über den Einsatz von Personen mit Herzschrittmachern, aktiven Implanta-
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ten oder ferromagnetischen Fremdkörpern an Maschinen mit Spannmag-
neten muss individuell und nach ärztlichem Rat entschieden werden. Ggf.
Messungen durchführen.
In jedem Fall muss der Gefahrenbereich so eingegrenzt werden, dass der
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Basisgrenzwert von 0,5 mT unterschritten wird.
Die im Expositionsbereich des Magnetfeldes gültigen Grenzwerte nach
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BGV B11, Anlage 2 werden nicht überschritten.
Spitzenwerte für Kopf oder Rumpf: 2,000 T
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Mittelwert für 8h Ganzkörperexposition: 0,212 T
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Spitzenwert für Extremitäten: 5,000 T
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Da die magnetische Sättigung für St 37 bei 1,6 - 1,9 T liegt und das Ma-
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gnetfeld im Nahbereich der Polfläche konzentriert ist, werden die oben
genannten Grenzwerte im Bereich > 10 cm nicht überschritten.
Nach Informationen des Bayer. Landesamt für Umwelt bzw. der Verord-
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nung des Bundes EMFV vom 15.11.2016 ergeben sich bei magnetischen
Gleichfeldern < 2 T keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte.
Quetschgefahr!
Beim Aufsetzen des eingeschalteten Magneten auf ferromagnetische Lasten
besteht Quetschgefahr.
Lasthebemagnet immer im unmagnetischen Zustand auf der Last positio-
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nieren.
Persönliche Schutzausrüstung tragen.
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Sachbeschädigung!
Beim Einsatz von Lasthebemagneten ist auf die beeinflussende oder zerstöre-
rische Wirkung für elektronische medizinische Geräte, Computer, Uhren und
Datenträger zu achten.
Elektronische medizinische Geräte, Computer, Uhren und Datenträger
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vom Expositionsbereich des Magnetfeldes fernhalten.
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