Qualifikationsgruppen Des Bedienungs- Und Wartungspersonals; Anforderungen An Das Bedienpersonal - Sav 531.42 Operating Instructions Manual

Battery-powered lifting magnets
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SAV 531.42
2 SICHERHEIT
2.2.1

Qualifikationsgruppen des Bedienungs- und Wartungspersonals

Für die Arbeiten mit dem Batterie-Lasthebemagnet sowie für seine Wartung werden folgende Klassifikationsgruppen
des Personals definiert:
Bediener
Wartungstechniker –
Mechaniker
Wartungstechniker –
Fachmechaniker;
Techniker für Hebeanlagen
Wartungstechniker –
Elektromechaniker
Wartungstechniker –
spezialisierter Elektromechaniker
2.2.2

Anforderungen an das Bedienpersonal

Das Bedienungspersonal des Batterie-Lasthebemagneten ist für die sichere Arbeit mit dem Lasthebemagnet, die täg-
liche Inspektion sowie die Wartung des Geräts verantwortlich!
Das mit dem Batterie-Lasthebemagnet arbeitende Bedienungspersonal muss folgende Anforde-
rungen erfüllen:
Das Bedienungspersonal muss mit dem Inhalt der vorliegenden Betriebsanleitung eingehend bekannt gemacht
werden.
Das Bedienungspersonal muss für die Arbeit mit dem Lasthebemagnet physisch sowie auch psychisch fähig sein.
Das Bedienungspersonal muss für die Bedienung von Hebeanlagen geschult werden.
Das Personal muss sämtliche Gefahren kennen, die mit dem Betrieb des Lasthebemagneten verbunden sind
(siehe Kapitel 2.4).
Das Bedienungspersonal des Lasthebemagneten hat vor allem folgende Tätigkeiten durchzuführen:
Handhabung von Lasten mithilfe eines Lasthebemagneten.
Reinigung und Ausbesserungen der Funktionsflächen.
Kurzfristige Einlagerung des Lasthebemagneten.
Durchführung der täglichen Inspektion des Lasthebemagneten.
Batterieaufladen des Lasthebemagneten.
Zusammenarbeit mit dem Wartungspersonal
Version 1.0
Personalgruppe
Beschreibung
Sachkundige Person, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, qualifiziert und
geschult über die Bedienung des Lasthebemagneten während der Hand-
habung. Durchführung der Grundwartung. Die Anforderungen sind im
Kapitel 2.2.2. aufgeführt.
Sachkundige Person, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, qualifiziert
und geschult über Durchführung der Arbeiten mit üblichen mechanischen
Verfahren. Durchführung von Instandhaltung oder Instandsetzung unter
normalen Bedingungen. Die Anforderungen an das Personal sind im
Kapitel 2.2.3 aufgeführt.
Sachkundige Person, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, von der SAV
GmbH speziell geschulter oder belehrter Techniker, der für die Durchfüh-
rung der über den Rahmen der üblichen Instandhaltung oder Instandset-
zung hinausgehenden Arbeiten qualifiziert ist. Die Anforderungen an das
Personal sind im Kapitel 2.2.3 aufgeführt.
Sachkundige Person, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, qualifiziert und
geschult über Durchführung der Arbeiten unter üblichen Bedingungen.
Durchführung der Wartung und Instandsetzung der Elektroausrüstung. Die
Anforderungen an das Personal sind im Kapitel 2.2.3 aufgeführt.
Sachkundige Person, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, von der SAV
GmbH speziell geschulter oder belehrter Elektromechaniker, der für die
Durchführung der über den Rahmen der üblichen Instandhaltung oder In-
standsetzung hinausgehenden Arbeiten qualifiziert ist. Die Anforderungen
an das Personal sind im Kapitel 2.2.3 aufgeführt.
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DE

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