Seite - Kessel aqualift f Installation, Operating And Maintenance Instructions

Wastewater with and without sewage for free-standing installation in frost protected rooms
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  • ENGLISH, page 37
10.2.8 Pumpenflansch komplett (Teile-Nr. 206-161)
1
1
206-126
Pos. Stück
Teile-Nr.
2
1
206-160
3
14
206-134
4
2
071-106
5
12
206-139
6
14
206-135
7
12
206-052
1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat KESSEL
nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseitigen
oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesse-
rung zweimal fehl oder ist sie wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat
der Käufer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten
oder seine Zahlungspflicht entsprechend zu mindern. Die Fest-
stellung von offensichtlichen Mängeln muss unverzüglich, bei
nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln unverzüglich nach
ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Für Nachbes-
serungen und Nachlieferungen haftet KESSEL in gleichem Um-
fang wie für den ursprünglichen Vertragsgegenstand. Für Neu-
lieferungen beginnt die Gewährleis-tungsfrist neu zu laufen, je-
doch nur im Umfang der Neulieferung.
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung
übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an
unseren Vertragspartner.§ 377 HGB findet weiterhin Anwendung.
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die KESSEL AG die
Gewährleistungsfrist für Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettab-
10. Ersatzteile und Zubehör
Pumpenflansch
Benennung
Pumpenfl.-Unterteil
Scheibe
Zyl.-Schraube M6
Zyl.-Schraube M6
Anschweißmutter
Gewinde-Einbettmutter
11. Gewährleistung
33
scheider, Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwasserzister-
nen auf 20 Jahre bezüglich Behälter. Dies bezieht sich auf die
Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit und statische Sicherheit.
Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische Montage sowie ein
bestimmungsgemäßer Betrieb entsprechend den aktuell gültigen
Einbau- und Bedienungsanleitungen und den gültigen Normen.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel ist.
Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung auf-
treten.
Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Komponenten oder Ver-
schraubungen darf nur durch den Hersteller erfolgen. Andernfalls
können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein.
Stand 01. 06. 2010

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