SAV 876.17
8 GARANTIEBEDINGUNGEN, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
8. GARANTIEBEDINGUNGEN, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Auf unsere Geräte wird eine Garantie von 12 Monaten ab dem Rechnungsdatum gewährt. Diese Garantie be-
schränkt sich auf den Ersatz von Teilen, bei denen ein Defekt festgestellt wurde.
Die Gewährleistungsgarantie für alle SAV-Produkte beschränkt sich ausschließlich auf Lieferungen innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden die durch den
Auslandseinsatz entstehenden Mehrkosten berechnet.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
Defekte, die durch den Anschluss an andere als die auf dem Geräteschild angegebenen Spannungen hervorge-
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rufen wurden.
Alle Arten des Verschleißes und der Abnutzung, die auf einen unsachgemäßen Einsatz ohne Berücksichtigung
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der Anweisungen der Bedienungsanleitung zurückzuführen sind.
Schäden an Sicherungen, Kontrollleuchten und Relais.
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Für Gewährleistung und Haftung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Herstellers.
Der Hersteller schließt Gewährleistung und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden aus, wenn sie auf
eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Control Unit
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Nichtbeachten der Hinweise, Gebote und Verbote der Betriebsanleitung
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Eigenmächtige bauliche Veränderungen der Control Unit
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Mangelhafte Überwachung von Teilen, die Verschleiß unterliegen
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Nicht sachgemäß und nicht rechtzeitig durchgeführte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
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Version 1.0