Betreiberpflichten - Sav 876.17 Operating Instructions Manual

Control unit
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SAV 876.17
2 SICHERHEIT
WARNUNG!
2.7

Betreiberpflichten

Der Betreiber ist verpflichtet alle notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen einzuhalten und ggf. Hilfsmaßnahmen
vorzubereiten.
Der Betreiber der Control Unit ist verpflichtet, nur Personal an der Control Unit arbeiten zu lassen, welches den An-
forderungen des Abschnittes Personalqualifikation entspricht.
Der Betreiber hat sicherzustellen und in ausreichender Regelmäßigkeit zu kontrollieren:
dass vor allen Arbeiten an und mit der Control Unit die in diesem Dokument genannten Sicherheitsanforderun-
gen umgesetzt und eingehalten werden.
dass alle Sicherheitseinrichtungen und -funktionen ordnungsgemäß angebracht und funktionsfähig sind.
dass Sicherheitseinrichtungen niemals umgangen, manipuliert oder außer Kraft gesetzt werden.
dass alle beschädigten und defekten Teile umgehend erneuert werden.
Mitarbeiter die notwendigen Hilfsmittel für die sichere Durchführung ihrer Arbeiten bekommen.
Gefahr von Stromschlag, Quetschgefahr oder Verletzungs-
gefahr durch heruntergefallene Teile!
Bei unsachgemäßer Verwendung können dritte Personen im Gefahrenbere-
ich der Gefahr eines Stromschlags, des Einklemmens oder Schlagens durch
weggeworfene Teile ausgesetzt sein.
Ist der Ausschluss vorhersehbarer Fehlbedienungen (z. B. mit zusätzlichen
mechanischen Sicherungsmaßnahmen) nicht möglich, muss deutlich auf
das Verbot und die Folgen dieser möglichen Fehlbedienung hingewiesen
werden. Hierzu gehört auch, bei der Einweisung der explizite Hinweis an
die ausführenden Mitarbeiter, dass die Nichtbeachtung zu Schadenser-
satz und strafrechtlichen Folgen führen kann. Der Erhalt dieser Informa-
tion sollte auf einem Formblatt bestätigt werden!
HINWEIS!
Der Betreiber ist verpflichtet, das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals
in regelmäßigen Abständen zu schulen und das Personal für die notwen-
digen Arbeiten mit der Control Unit bzw. für die Bedienung der Software
entsprechend zu qualifizieren. Hierzu gehört auch eine Schulung über die
individuellen, anlagen-bezogenen Risiken der Gesamtanlagen.
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18
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Version 1.0

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