4.1 Inspektion
Der Rückstauverschluss ist einmal
monatlich vom Betreiber oder dessen
Beauftragten zu inspizieren.
Dabei ist folgendes durchzuführen:
❏ Prüftaste zur Funktionsprüfung
des
Betriebsverschlusses
drücken
❏ mehrmaliges Betätigen des Not-
verschlusses durch schließen und
öffnen.
Bitte beachten Sie, dass nach Be-
endigung der Inspektion der Notver-
schluss geöffnet sein muss!
4.2 Wartung (Abb. 9-12)
Beiliegende Inspektions- und War-
tungskarte ist in unmittelbarer Nähe
des Staufix
®
FKA an zubringen (DIN
1986-3).
Achtung: Keine Gewährleistung bei
unzureichender Wartung!
Der Rückstauverschluss muss minde-
stens halbjährlich durch einen Fach-
betrieb gewartet werden. Während
der Wartung darf der Rückstauver-
schluss nicht mit Abwasser beauf-
schlagt werden; eine Rückstaugefahr
muss ausgeschlossen sein.
Dabei ist folgendes durchzuführen:
① Entfernen von Schmutz und Ab-
lagerungen
② Prüfen von Dichtungen und Dicht-
flächen auf einwandfreien Zu-
stand; ggf. Austausch der Dich-
tungen (siehe Abb. 9-11)
② Kontrolle der Mechanik der be-
weglichen Abdichtorgane, ggf.
Nachfetten
③ Feststellen der Dichtheit des Be-
triebsverschlusses durch eine
Funktionsprüfung (siehe Kap. 4.3)
④ Prüfung und Reinigung der elek-
trischen Sonde (siehe Punkt 4.4)
⑤ Prüfung des richtigen Verbaues
Einschiebeteile, Klappen (Abb.
11a,b,c)
motorisch
Abb. 11b
4. Inspektion und Wartung
Abb. 9
Abb. 10
Abb. 11
mechanisch
Abb. 11c
a) Betriebsverschluss mit
Prüftaste schließen.
b)
Notverschluss mit Hand-
hebel verschließen.
b) Deckel entfernen
Gleitmittel
verwenden!
a) Einschiebeteile heraus-
ziehen
b) Alle Teile reinigen
c) Dichtungen überprüfen
a) Dichtungen der Einschiebe-
teile außen so wie Führungsteil
der Klap penverschlüsse mit
Gleitmittel (z. B. Armaturen-
fett) einstreichen
b) Einschiebeteile exakt
einsetzen
c) Deckelmontage 4.2.2 beachten
(siehe Seite 13)
d) Funktionsprüfung entspr. 4.3
durchführen.
FKA Betriebsverschluss
7
Notverschluss
zu N
Betrieb
Fließrichtung
Abb. 11a