Sicherheitshinweise - Otto Bock LISA 2005 Using Manual

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2 Sicherheitshinweise

Otto Bock empfiehlt die Nutzung eines Rollstuhls/Sitzschalenuntergestells/Buggies zum Transport im Kraft-
fahrzeug nicht. Unsere Mobilitätshilfen sind in erster Linie wendig, leicht und funktional, dies steht im
Gegensatz zu den Anforderungen an einen sicheren Sitz beim Transport in einem Kraftfahrzeug. Zudem
beinhaltet die Anbringung von Rollstuhl- und Personenrückhaltesystemen viele mögliche Fehlerquellen, die
ein höheres Sicherheitsrisiko bedeuten, als wenn die im Fahrzeug installierten Sitze und Rückhaltesysteme
genutzt werden. Otto Bock empfiehlt daher: Wenn und wann immer möglich sollten die im Fahrzeug instal-
lierten Sitze und die dazugehörigen Rückhaltesysteme genutzt werden, d.h. sollten Benutzer in Sitze umge-
setzt werden, die im Kraftfahrzeug vorhanden sind. Im Falle eines Verkehrsunfalls kann Otto Bock keinerlei
Verantwortung für körperliche Beeinträchtigungen der Benutzer von Otto Bock Produkten übernehmen.
Sicherheits- und Rückhaltesysteme können bei korrekter Verwendung Verletzungsrisiken mindern jedoch in
keinem Fall gänzlich ausschließen.
Die Beachtung nachfolgender Sicherheitshinweise ist unbedingt erforderlich:
Der Rollstuhl/ das Untergestell/ der Buggy darf nur als vorwärts gerichteter Sitz in Motorfahr-
zeugen verwendet werden.
Der Rollstuhl/ das Untergestell/ der Buggy darf nur wie in der allgemeinen Bedienungsanleitung
beschrieben benutzt werden.
Die Sicherheit der beförderten Benutzer im Rollstuhl/ Untergestell/ Buggy ist in erheblichem
Maße von der für diesen Transport verantwortlichen Person abhängig. Stellen Sie sicher, das
diese entsprechend geschult und mit den einschlägigen Vorschriften vertraut ist und diese be-
rücksichtigt. Insbesondere sollte diese Person über die möglichen Risiken aufgeklärt sein.
Rollstühle/ Untergestelle/ Buggies, die der ANSI/RESNA WC 19 oder ISO 7176-19 entspre-
chen sind in Fahrtrichtung einem Crash-Test unterzogen worden. Der dabei benutzte Dummy
wurde mit einem rollstuhlverankerten Beckengurt und einem fahrzeugverankerten Schultergurt,
der mit dem Beckengurt verbunden wurde, gesichert.
Bei Benutzung des Rollstuhls/ des Untergestells/ des Buggies während des Transportes in
Behindertentransportfahrzeugen sind zur Personenrückhaltung ebenfalls Becken- und Schul-
tergurt zu benutzen, um die Wahrscheinlichkeit während eines Unfalls mit Fahrzeugteilen zu
kollidieren zu reduzieren. Es dürfen nur Rückhaltegurte eingesetzt werden, die den in Kapitel
3 beschriebenen Normen entsprechen. Wenn der Rollstuhlfahrer nicht das rollstuhlverankerte
Gurtsystem benutzen möchte, sollte er ein fahrzeugverankertes Gurtsystem benutzen.
Zur Rückhaltung des Rollstuhls/ Untergestells/ Buggies müssen am Fahrzeug verankerte 4-
Punkt - Rückhaltegurte eingesetzt werden, die mit den Anforderung der in Anhang B aufge-
führten Normen übereinstimmen. Die Gurthalteösen/ Schloßzungen am Rollstuhl/ Untergestell/
Buggy müssen dabei mit dem System der Rückhaltegurtenden kompatibel sein.
Sonstige Fixiersysteme und Gurte, die der Positionierung des Benutzers in Rollstühlen/ Sitzsy-
stemen/ Buggies dienen, dürfen während des Transportes im Behindertentransportfahrzeug
ergänzend genutzt werden. Sie sind jedoch in keinem Fall ein Ersatz für ein Rückhaltesystem.
Sichern Sie bitte Ihr Produkt im Fahrzeug wie im Kapitel "Anleitung zur Sicherung des Roll-
stuhls/ Untergestelles/ Buggies im Fahrzeug" beschrieben.
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