CE-Konformität
Das elektronische Kniegelenksystem C-Leg®compact 3C96-1/
3C86-1 erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG für
Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien für Medi-
zinprodukte nach Anhang IX der Richtlinie wurde das Produkt in
die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb
von Otto Bock in alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der
Richtlinie erstellt.
Das elektronische Kniegelenksystem C-Leg®compact 3C96-1/
3C86-1 erfüllt außerdem die Anforderungen der Richtlinie 1999/5/
EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Die
Konformitätsbewertung wurde von Otto Bock nach Anhang II und
Anhang III der Richtlinie durchgeführt. Eine Kopie der Konformitäts-
erklärung kann unter der Adresse des Herstellers (siehe Rückseite)
angefordert werden.
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