Spanset PowerForce Original Operating Instructions page 8

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  • ENGLISH, page 18
– DGUV Information 209-061 / BGI 873 - Gebrauch von Hebebändern
und Rundschlingen aus Chemiefasern
– DGUV Regel 100-500- Kapitel 2.8 Betreiben von Lastaufnahmeein-
richtungen im Hebezeugbetrieb
Wir weisen darauf hin, dass für bestimmte nationale Branchen und
Einsatzbereiche spezielle Sicherheitsregeln bestehen können, welche
ebenfalls angewendet werden müssen. Beachten Sie in diesem
Zusammenhang außerdem die regionalen Arbeitsschutzvorschriften
beim Einsatz von textilen Anschlagmitteln, wie z.B. die Regeln der
Berufsgenossenschaften in Deutschland.
3.4 Bestimmungsgemäße Verwendung
– PowerForce Hebebänder sind ausschließlich für den gewerblichen
Gebrauch bestimmt. Der Gebrauch zu privaten Zwecken ist verbo-
ten.
– PowerForce Hebebänder sind Anschlagmittel zur ausschließlichen
Verwendung bei Hebevorgängen
vorgängen werden PowerForce Hebebänder an einem Hebezeug,
z.B. einem Kran und der Last angeschlagen. Der eigentliche Hebe-
vorgang wird mit dem jeweiligen Hebezeug ausgeführt.
– PowerForce Hebebänder dürfen nur in dem Zustand genutzt werden,
in welchem sie in Verkehr gebracht wurden. Veränderungen an
PowerForce Hebebändern sind verboten.
3.5 Verbotener Gebrauch
Zu den folgenden Punkten finden Sie unterstützende Grafiken
auf der Umschlag-Klappseite:
1
Heben bzw. Absenken von Personen und Tieren
2
Überlast durch Überschreiten der max. Tragfähigkeit
3
Knoten bilden
4
Verdrehen beim Anschlagen
1 Bei Hebevorgängen werden Lasten unter Höhenverlagerung angehoben bzw. abgesenkt. Im Zusammenhang mit
PowerForce Hebebändern darf die Höhenverlagerung ausschließlich in der Vertikalen erfolgen.
a
. Zur Durchführung von Hebe-
1
6

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