2
Sicherheit
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Rückstauhebeanlage dient als Entwässerungsanlange für fäkalienhaltiges und –freies, häusliches und
gewerbliches Abwasser, montiert in einem begehbaren KESSEL-Schachtsystem, unterschiedlicher Höhe und
Ausprägung.
2.2
Personalauswahl und -qualifikation
Personen, die die Rückstauhebeanlage montieren, müssen
– mindestens 18 Jahre alt sein.
– für die jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult und qualifiziert sein.
– die einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften kennen und befolgen.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die durch ihre Ausbildung und Erfahrung sowie ihrer Kenntnisse
einschlägiger Bestimmungen, gültiger Normen und Unfallverhütungsvorschriften die jeweils erforderlichen
Tätigkeiten ausführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Arbeiten an elektrischen Bauteilen dürfen nur von dafür ausgebildetem Fachpersonal und unter Einhaltung aller
geltenden Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) vorgenommen werden.
2.3
Organisatorische Sicherheits-Maßnahmen
Die Betriebs- und Wartungsanleitung ist stets verfügbar zu halten.
Sicherheit
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03/2015