Ce-Konformität - Otto Bock C‑Leg 3C98-2 Information For Users

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  • ENGLISH, page 21
Das C-Leg Beinprothesen-System ist ausschließlich für die Versorgung an einem Patienten vorgesehen. Der
Gebrauch des Produktes an einer weiteren Person ist von Seiten des Herstellers nicht zulässig.
Warenzeichen
Alle innerhalb des vorliegenden Begleitdokuments genannten Bezeichnungen unterliegen uneingeschränkt den
Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken sein und
unterliegen den Rechten der jeweiligen Eigentümer. Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in
diesem Begleitdokument verwendeten Marken, kann nicht geschlossen werden, dass eine Bezeichnung frei
von Rechten Dritter ist.
CE-Konformität
Das elektronische Kniegelenksystem C-Leg 3C88-2 / 3C98-2 erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 93 /42 / EWG
für Medizinprodukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien für Medizinprodukte nach Anhang IX der Richtli-
nie wurde das Produkt in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb von Ottobock in
alleiniger Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
Das elektronische Kniegelenksystem C-Leg 3C88-2 / 3C98-2 erfüllt außerdem die Anforderungen der Richtlinie
1999 / 5 / EG für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen. Die Konformitätsbewertung wurde
von Ottobock nach Anhang IV der Richtlinie durchgeführt. Eine Kopie der Konformitätserklärung kann unter
der Adresse des Herstellers (siehe Rückseite) angefordert werden.
20 | Ottobock
C‑Leg

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