Wartung; Kennzeichnung Des Produkts Von Der Servicestelle; Rechtliche Hinweise; Haftung - Otto Bock Genium X3 3B5-3 Instructions For Use Manual

Hide thumbs Also See for Genium X3 3B5-3:
Table of Contents

Advertisement

Available languages

Available languages

Wartung

14 Wartung
Im Interesse der Sicherheit des Patienten, aus Gründen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Garan­
tie, der Aufrechterhaltung der Basissicherheit und der wesentlichen Leistungsmerkmale, sowie der Gewährleis­
tung der EMV Sicherheit, müssen regelmäßige Wartungen (Serviceinspektionen) im Intervall von 12 Monaten
durchgeführt werden.
Die Fälligkeit einer Wartung wird durch Rückmeldungen nach dem Abstecken des Ladegeräts angezeigt (siehe
"Kapitel Betriebszustände / Fehlersignale siehe Seite 55"). Der Hersteller räumt dabei ein Toleranzfenster von ma­
ximal zwei Monate vor bzw. drei Monaten nach Fälligkeit ein.
Im Zuge der Wartung kann es zu zusätzlichen Serviceleistungen, wie zum Beispiel einer Reparatur kommen. Diese
zusätzlichen Serviceleistungen können je nach Garantieumfang und -gültigkeit kostenfrei oder nach einem vorher­
gehenden Kostenvoranschlag kostenpflichtig durchgeführt werden.
Für die Wartungen und Reparaturen sind immer folgende Komponenten einzusenden:
Das Produkt mit montiertem Rohradapter, Ladegerät und Netzteil. Zum Versand der zu überprüfenden Komponen­
ten ist die Versandverpackung der zuvor erhaltenen Serviceeinheit zu verwenden.
Vor dem Versenden muss der Kniekopf des Kniegelenks gestreckt sein. Der Kniekopf darf nicht eingebeugt sein!

14.1 Kennzeichnung des Produkts von der Servicestelle

Das Produkt kann von einer autorisierten Ottobock Servicestelle gekennzeichnet worden sein:
Werkseinstellung
Die patientenspezifischen Einstellungen des Produkts wurden auf den Auslieferzustand (Werkseinstellung)
zurückgesetzt.
Benutzereinstellung
Die bereits über die Einstellsoftware vorgenommenen Einstellungen wurden nicht verändert.
VORSICHT
Verwendung der Prothese mit falschen Einstelldaten
Sturz durch unerwartetes Verhalten der Prothese infolge Auslösung der Schwungphase zum falschen Zeitpunkt.
► Die Einstellungen (Parameter) der Prothese müssen mit der entsprechenden Einstellsoftware überprüft und
falls erforderlich angepasst werden.

15 Rechtliche Hinweise

Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und können dement­
sprechend variieren.

15.1 Haftung

Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem Dokument ver­
wendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbesondere durch unsachgemäße
Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht werden, haftet der Hersteller nicht.

15.2 Markenzeichen

Alle innerhalb des vorliegenden Dokuments genannten Bezeichnungen unterliegen uneingeschränkt den Bestim­
mungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken sein und unterlie­
gen den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in diesem Dokument verwendeten Marken, kann nicht
geschlossen werden, dass eine Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist.
15.3 CE-Konformität
Hiermit erklärt Otto Bock Healthcare Products GmbH, dass das Produkt den anwendbaren europäischen Vorga­
ben für Medizinprodukte entspricht.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung be­
stimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU.
50
Genium X3 3B5-3/3B5-3=ST

Advertisement

Chapters

Table of Contents
loading

This manual is also suitable for:

Genium x3 3b5-3-st

Table of Contents