Wartung
14 Wartung
Im Interesse der Sicherheit des Patienten, aus Gründen der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit und Garan
tie, der Aufrechterhaltung der Basissicherheit und der wesentlichen Leistungsmerkmale, sowie der Gewährleis
tung der EMV Sicherheit, müssen regelmäßige Wartungen (Serviceinspektionen) im Intervall von 12 Monaten
durchgeführt werden.
Die Fälligkeit einer Wartung wird durch Rückmeldungen nach dem Abstecken des Ladegeräts angezeigt (siehe
"Kapitel Betriebszustände / Fehlersignale siehe Seite 55"). Der Hersteller räumt dabei ein Toleranzfenster von ma
ximal zwei Monate vor bzw. drei Monaten nach Fälligkeit ein.
Im Zuge der Wartung kann es zu zusätzlichen Serviceleistungen, wie zum Beispiel einer Reparatur kommen. Diese
zusätzlichen Serviceleistungen können je nach Garantieumfang und -gültigkeit kostenfrei oder nach einem vorher
gehenden Kostenvoranschlag kostenpflichtig durchgeführt werden.
Für die Wartungen und Reparaturen sind immer folgende Komponenten einzusenden:
Das Produkt mit montiertem Rohradapter, Ladegerät und Netzteil. Zum Versand der zu überprüfenden Komponen
ten ist die Versandverpackung der zuvor erhaltenen Serviceeinheit zu verwenden.
Vor dem Versenden muss der Kniekopf des Kniegelenks gestreckt sein. Der Kniekopf darf nicht eingebeugt sein!
14.1 Kennzeichnung des Produkts von der Servicestelle
Das Produkt kann von einer autorisierten Ottobock Servicestelle gekennzeichnet worden sein:
Werkseinstellung
Die patientenspezifischen Einstellungen des Produkts wurden auf den Auslieferzustand (Werkseinstellung)
zurückgesetzt.
Benutzereinstellung
Die bereits über die Einstellsoftware vorgenommenen Einstellungen wurden nicht verändert.
VORSICHT
Verwendung der Prothese mit falschen Einstelldaten
Sturz durch unerwartetes Verhalten der Prothese infolge Auslösung der Schwungphase zum falschen Zeitpunkt.
► Die Einstellungen (Parameter) der Prothese müssen mit der entsprechenden Einstellsoftware überprüft und
falls erforderlich angepasst werden.
15 Rechtliche Hinweise
Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und können dement
sprechend variieren.
15.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem Dokument ver
wendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbesondere durch unsachgemäße
Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht werden, haftet der Hersteller nicht.
15.2 Markenzeichen
Alle innerhalb des vorliegenden Dokuments genannten Bezeichnungen unterliegen uneingeschränkt den Bestim
mungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Alle hier bezeichneten Marken, Handelsnamen oder Firmennamen können eingetragene Marken sein und unterlie
gen den Rechten der jeweiligen Eigentümer.
Aus dem Fehlen einer expliziten Kennzeichnung, der in diesem Dokument verwendeten Marken, kann nicht
geschlossen werden, dass eine Bezeichnung frei von Rechten Dritter ist.
15.3 CE-Konformität
Hiermit erklärt Otto Bock Healthcare Products GmbH, dass das Produkt den anwendbaren europäischen Vorga
ben für Medizinprodukte entspricht.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung be
stimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU.
50
Genium X3 3B5-3/3B5-3=ST