Stokke MyCarrier User Manual page 77

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• ACHTUNG: Nehmen Sie nie heiße Getränke oder
warme Speisen zu sich, während Sie Ihr Kind im
Tragesitz tragen.
• ACHTUNG: Lösen Sie bei Verwendung des Bauch-
tragesitzes niemals den Bauchgurt, ehe Sie das
Kind herausgenommen haben.
• ACHTUNG: Sorgen Sie dafür, dass das Baby immer
genügend Platz um Mund und Nase herum hat,
damit es normal atmen kann.
• ACHTUNG: Bei Verwendung der Rückentrage das
Baby immer mit dem Schultergurt sichern.
• ACHTUNG: Verriegeln Sie den Karabiner immer
mit dem Karabinerschloss aus Plastik.
• ACHTUNG: Mit diesem Produkt darf immer nur
ein Kind getragen werden.
Reklamationsrecht und
erweiterte garantie
Weltweit gültig für den Stokke® MyCarrier™, nachfolgend als „das
Produkt" bezeichnet.
Reklamationsrecht
Der Kunde hat ein Reklamationsrecht gemäß den jeweils gelten-
den Verbraucherschutzvorschriften, die sich von Land zu Land
unterscheiden können.
STOKKE AS gewährt generell keine zusätzlichen diesbezüglichen
Rechte, die über die jeweils geltenden gesetzlich vorgeschrie-
benen hinausgehen, obgleich im Folgenden auf die „Erweiterte
Garantie" hingewiesen wird. Die Rechte der Kunden gemäß den
jeweils geltenden Verbraucherschutzvorschriften gelten zusätz-
lich zur „Erweiterten Garantie" und werden davon nicht berührt.
Von Stokke gewährte „erweiterte garantie"
STOKKE AS, Parkgata 6, N-6003 Ålesund (Norwegen) bietet
jedoch eine erweiterte Produktgarantie für Kunden an, die ihr
Produkt über unsere Website www.stokkewarranty.com in unse-
rer Datenbank registrieren. Nach erfolgter Registrierung erhält der
Kunde die Garantieurkunde per E-Mail oder Briefpost.
Mit der Registrierung in der Garantiedatenbank wird dem Eigen-
tümer nachfolgende „Erweiterte Garantie" gewährt:
• 3 Jahre Garantie auf Fabrikationsfehler im Produkt.
Die „Erweiterte Garantie" gilt auch für ein geschenktes oder
gebraucht gekauftes Produkt. Demzufolge kann jeder, der zum
jeweiligen Zeitpunkt innerhalb der Garantiezeit Eigentümer des
Produkts ist und die Garantieurkunde vorlegen kann, die „Erwei-
terte Garantie" geltend machen.
Für die von STOKKE gewährte „Erweiterte Garantie" gelten
folgende Voraussetzungen:
• Normale Verwendung.
• Das Produkt darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet
worden sein.
• Das Produkt muss gemäß den in der Pflege-/Gebrauchsanwei-
sung beschriebenen Pflegehinweisen gepflegt worden sein.
• Bei Inanspruchnahme der „Erweiterten Garantie" ist die Garan-
tieurkunde zusammen mit dem mit Kaufdatum versehenen Ori-
ginalkaufbeleg vorzulegen. Dies gilt auch für jeden Zweitkäufer
oder nachfolgenden Käufer.
• Das Produkt muss im Originalzustand sein, d.h. es dürfen
nur Originalteile und zur Verwendung mit diesem Produkt
vorgesehene Teile von STOKKE enthalten sein. Abweichungen
davon sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STOKKE
nicht zulässig.
• Die Seriennummer des Produkts darf nicht vernichtet oder
entfernt worden sein.
Die von STOKKE gewährte „Erweiterte Garantie" erstreckt
sich nicht auf folgende Fälle:
• Probleme durch normale Entwicklungen in den Teilen des
Produkts (z.B. Farbveränderungen, Abnutzung).
• Probleme durch geringe Materialschwankungen (z.B. Farbun-
terschiede zwischen den Teilen).
• Probleme durch extreme Einflusse externer Faktoren wie Sonne/
Licht, Temperatur, Feuchtigkeit, Umweltverschmutzung usw.
• Schäden durch Unfälle/Missgeschicke – z.B. Herunterfallen aus
großer Höhe. Dies gilt auch für eine Überbeanspruchung des
Produkts, z.B. durch ein zu hohes verwendetes Gewicht.
• Durch externe Einflüsse verursachte Schäden am Produkt, z.B.
beim Transport oder Versand des Produkts als Gepäck.
• Mittelbare Schäden, z.B. Personen- oder Sachschäden.
• Wenn das Produkt mit nicht von Stokke bereitgestelltem Zube-
hör verwendet wird, erlischt die „Erweiterte Garantie".
Stokke
• Die „Erweiterte Garantie" wird nicht für Zubehör gewährt, das
zusammen mit dem Produkt oder zu einem späteren Zeitpunkt
gekauft oder geliefert wurde.
Im Rahmen der von STOKKE gewährten
„Erweiterten Garantie":
• Ersetzt oder repariert STOKKE – nach eigenem Ermessen– das
beschädigte Teil oder, falls erforderlich, das gesamte Produkt,
sofern das Produkt einem Händler übergeben wurde.
• Erstattet STOKKE normalerweise die Frachtkosten für den
Versand des Ersatzteils/Ersatzprodukts von STOKKE zu dem
Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde. – Die Garantie
erstreckt sich nicht auf eventuelle Reisekosten des Käufers.
• Behält sich STOKKE das Recht vor, bei Inanspruchnahme der
Garantie fehlerhafte Teile durch Teile mit annähernd dem
gleichen Design zu ersetzen.
• Behält sich STOKKE das Recht vor, ein Ersatzprodukt zu liefern,
wenn das betreffende Produkt bei Eintritt des Garantiefalls
nicht mehr hergestellt wird. Dieses Produkt muss in Qualität
und Wert in etwa dem ursprünglichen Produkt entsprechen.
Inanspruchnahme der „Erweiterten Garantie":
Generell sind alle die „Erweiterte Garantie" betreffenden Ansprü-
che bei dem Händler geltend zu machen, bei dem das Produkt
gekauft wurde. Garantieansprüche sind schnellstmöglich nach
Entdeckung des Fehlers unter Beifügung der Garantieurkunde und
des Originalkaufbelegs geltend zu machen.
Ferner ist der Fabrikationsfehler zu dokumentieren/nachzuweisen,
was in der Regel durch Mitnahme des Produkts zum Händler oder
durch anderweitige Vorlage beim Händler oder einem Vertriebs-
beauftragten von STOKKE zwecks Prüfung erfolgt.
Wird durch den Händler oder einen Vertriebsbeauftragten von
STOKKE festgestellt, dass der Schaden auf einen Fabrikations-
fehler zurückzuführen ist, wird dieser gemäß den genannten
Bestimmungen behoben.
MyCarrier
user guide
®
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