Fräs- und Bohrvorrichtung
Reparaturen an der Fräs- und Bohreinrichtung sind grundsätzlich vom Fachpersonal des Herstellers
durchzuführen.
5.6
Restgefahren
Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung und trotz der Einhaltung aller möglichen Schutzmaß-
nahmen können folgende Restrisiken bestehen:
•
Verletzungsgefahr durch weggeschleuderte Werkstücke und Werkstückteile
•
Verletzungsgefahr durch weggeschleuderte Werkzeugteile beim Bersten des Werkzeugs
•
Unbeabsichtigter Kontakt mit dem sich drehenden Werkzeug der verwendeten Oberfräse
•
Verletzungsgefahr durch den elektrischen Strom
•
Gesundheitsgefährdung durch die Lärmbelastung
•
Gesundheitsgefährdung durch die Staubbelastung
•
Unkontrollierte Bewegungen des Werkstücks bei unzureichender Auflage
Beachten Sie hierzu unbedingt auch die Angaben in der Betriebsanleitung zur verwen-
deten Oberfräse.
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