3M DBI-SALA Nano-Lok 3101521 User Instruction Manual page 40

Self-retracting device
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2.0 Verwendung des Systems
ABSTURZSICHERUNGS- UND RETTUNGSPLAN: Der Arbeitgeber muss über einen Absturzsicherungs- und
2.1
Rettungsplan verfügen. Der Plan sollte Richtlinien und Anforderungen für das verwaltete Absturzsicherungsprogramm
eines Arbeitgebers bieten, u. a. Leitfäden, Pflichten und Training, Absturzsicherungsverfahren, das Eliminieren und
Kontrollieren von Sturzgefahren, Rettungsverfahren, Vorfalluntersuchungen und die Bewertung der Programmeffektivität.
2.2
INSPEKTIONSHÄUFIGKEIT: HSGs sind von der autorisierten Person zu überprüfen
jedem Einsatz. Zusätzlich sind Inspektionen von einem Sachkundigen, der nicht der Benutzer ist, durchzuführen.
Arbeitsbedingungen (raue Umweltbedingungen, längere Verwendung usw.) können häufigere Inspektionen durch einen
Sachkundigen erforderlich machen. Der Sachkundige sollte nach dem Inspektionsplan (Tabelle 2) geeignete Inspektionsintervalle
bestimmen. Inspektionsverfahren werden im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" (Tabelle 3) beschrieben. Die Ergebnisse jeder
Inspektion durch einen Sachkundigen sollten im „Inspektions- und Wartungsprotokoll" oder im RFID-System festgehalten werden.
NORMALER BETRIEB: Im normalen Betrieb kann das Sicherungsseil verzögerungsfrei und ohne Durchhang ausgezogen
2.3
und wieder eingerollt werden, solange der Arbeiter sich mit normaler Geschwindigkeit bewegt. Im Falle eines Absturzes wird
ein geschwindigkeitsmessendes Bremssystem aktiviert, das den Absturz stoppt und einen großen Teil der entstehenden
Fallenergie dämpft. Während normaler Arbeitsvorgänge müssen plötzliche oder schnelle Bewegungen vermieden werden, da
dadurch eine Arretierung der HSG ausgelöst werden kann. Für Abstürze bei größtenteils ausgerolltem Sicherungsseil ist ein
Reservesicherungsseilsystem oder ein Falldämpfer eingebaut, um die Sturzenergie abzudämpfen.
AUFFANGVORRICHTUNG: Mit Höhensicherungsgerät muss ein Auffanggurt verwendet werden. Der Verbindungspunkt des
2.4
Gurtes muss sich oberhalb des Körperschwerpunktes des Benutzers befinden. Ein Körpergürtel ist nicht für die Verwendung
mit dem Höhensicherungsgerät zugelassen. Falls es bei der Verwendung eines Haltegurtes zu einem Absturz kommt, kann eine
unsachgemäße Körperunterstützung zu einem unbeabsichtigten Öffnen des Gurtes oder einem physischen Trauma führen.
2.5
KOMPATIBILITÄT DER KOMPONENTEN: Sofern nicht anders angegeben, ist die Ausrüstung von 3M nur zur Verwendung mit
den von 3M freigegebenen Komponenten und Subsystemen ausgelegt. Ein Austausch durch nicht genehmigte Komponenten
oder Teilsysteme kann die Kompatibilität der Ausrüstung aufs Spiel setzen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit des kompletten
Systems gefährden.
2.6
KOMPATIBILITÄT DER VERBINDUNGSELEMENTE: Verbindungselemente sind mit anderen Verbindungselementen kompatibel,
wenn sie in Größe und Form so konzipiert sind, dass sie zusammenarbeiten, ohne dass sich ihre Verschlussmechanismen
versehentlich öffnen, unabhängig davon, wie sie ausgerichtet sind. Kontaktieren Sie 3M, wenn Sie Fragen zur Kompatibilität
haben. Verbindungselemente (Haken, Karabiner und Auffangösen) müssen für eine Belastung von mindestens 22,2 kN (5,000
lbs) ausgelegt sein. Verbindungselemente müssen mit der Verankerung oder anderen Systemkomponenten kompatibel sein.
Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist. Nicht kompatible Verbindungselemente können sich versehentlich
lösen (siehe Abbildung 5). Verbindungselemente müssen in Größe, Form und Belastbarkeit kompatibel sein. Schnapphaken und
Karabiner sind erforderlich. Wenn das Verbindungselement, an das der Schnapphaken oder Karabiner angeschlossen wird, zu klein
ist oder eine unregelmäßige Form aufweist, kann es dazu kommen, dass das Verbindungselement Druck auf den Verschluss des
Schnapphakens oder Karabiners (A) ausübt. Dieser Druck kann dazu führen, dass sich der Verschluss öffnet (B), sodass sich der
Karabinerhaken vom Verbinderpunkt (C) löst.
2.7
ANSCHLAGEN: Verwenden Sie mit dieser Ausrüstung nur Schnapphaken und Karabiner. Stellen Sie sicher, dass alle Verbindungen
bezüglich Größe, Form und Stärke kompatibel sind. Verwenden Sie keine Ausrüstung, die nicht kompatibel ist. Vergewissern Sie
sich, dass alle Verbindungselemente vollständig geschlossen und verriegelt sind. Verbindungselemente von 3M (Schnapphaken
und Karabiner) dürfen nur wie in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Produktes angegeben verwendet werden. Abbildung 6
zeigt Beispiele für falsche Verbindungen.
Schnapphaken und Karabiner dürfen nicht wie folgt befestigt werden:
A.
An einer Auffangöse, an der ein anderes Verbindungselement befestigt ist.
B.
Auf eine Weise, die den Verschluss belastet. Schnapphaken mit großer Maulöffnung sollten nicht an Auffangösen oder ähnlichen
Objekten in Standardgröße angebracht werden, da der Verschluss sonst belastet wird, wenn sich der Haken oder die Auffangöse
dreht, es sei denn, der Karabinerhaken verfügt über einen Verschluss, der einer Belastung von 16 kN (3.600 lb) standhält.
C.
In einem falschen Rasthaken, wo die Größe oder Form der Verbindungselemente nicht kompatibel ist und wo die
Verbindungselemente ohne visuelle Bestätigung voll eingerastet scheinen.
D.
Aneinander.
E.
Direkt an einem Gurtband, Verbindungsmittel oder Tie Back Verbindungsmittel (außer es ist laut Anweisungen des Herstellers
ausdrücklich erlaubt, die Verbindungselemente auf diese Weise anzuschließen).
F.
An einem Objekt, das eine Größe und Form aufweist, die verhindern, dass der Karabinerhaken oder Karabiner verschlossen
und verriegelt werden kann, oder dazu führen, dass sich der Haken löst.
G.
Auf eine Weise, in der das Verbindungselement sich unter Last nicht richtig ausrichten kann.
1 Autorisierte Person: Eine Person, die vom Arbeitgeber dazu bestimmt ist, Aufgaben an einem Ort auszuführen, an dem sie einer Absturzgefahr ausgesetzt ist.
2 Retter: Person oder Personen außer der verunfallten Person, die mithilfe eines technischen Rettungssystems eine Rettung vornehmen.
3 Sachkundiger: Eine vom Arbeitgeber bestimmte Person, außer dem Nutzer, die für die unmittelbare Beaufsichtigung, Implementierung und Überwachung des
verwalteten Absturzsicherungsprogramms des Arbeitgebers verantwortlich ist. Diese Person kann durch Schulung und Wissen bestehende und potenzielle Sturzgefahren
identifizieren, bewerten und beheben und hat die Genehmigung des Arbeitgebers, sofortige Korrekturmaßnahmen hinsichtlich solcher Gefahren zu ergreifen.
oder Retter
1
40
siehe Tabelle 3 vor
2
Extreme
3

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