3
Sicherheit
3.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Pumpstation ist ausschließlich für das Abpumpen von fäkalienfreiem Abwasser zu verwenden.
Ein Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung ist ausschließlich dann zulässig, wenn die Pumpstation in der dafür
vorgesehenen Konfiguration (ATEX-zertifiziert) ist.
Alle nicht durch eine ausdrückliche und schriftliche Freigabe des Herstellers erfolgten
•
Um- oder Anbauten
•
Verwendungen von nicht originalen Ersatzteilen
•
Durchführungen von Reparaturen durch nicht vom Hersteller autorisierte
Betriebe oder Personen
•
Verwendungen unter anderen Bedingungen, als in den aktuellen Richtlinien und Normen gefordert
können zum Verlust der Gewährleistung führen.
Hinweis:
Um bei möglichen Spannungsspitzen die elektrischen Komponenten der Anlage vor Schaden zu bewahren, ist
das Schaltgerät mit einer Schutzbeschaltung versehen. Diese dient nicht vor Schutz durch Blitzeinschlag. Sollten
diesbezüglich Anforderungen bestehen, ist bauseits für eine entsprechende Schutzeinrichtung zu sorgen.
3.2
Personalauswahl und -qualifikation
Personen, die die Pumpstation montieren, müssen
–
mindestens 18 Jahre alt sein.
–
für die jeweiligen Tätigkeiten ausreichend geschult und qualifiziert sein.
–
die einschlägigen technischen Regeln und Sicherheitsvorschriften kennen und befolgen.
Qualifiziertes Personal sind Personen, die durch ihre Ausbildung und Erfahrung sowie ihre Kenntnisse einschlägiger
Bestimmungen, gültiger Normen und Unfallverhütungsvorschriften, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten ausführen und
dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Arbeiten an elektrischen Bauteilen dürfen nur von dafür ausgebildetem Fachpersonal und unter Einhaltung aller
geltenden Regelungen der Unfallverhütungsvorschriften (UVVen) vorgenommen werden.
3.3
Organisatorische Sicherheits-Maßnahmen
Die Betriebs- und Wartungsanleitung ist stets verfügbar zu halten.
2019/12
Sicherheit
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010-993