Kessel Comfort PLUS Original Operation Manual page 4

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2.1
Personal/Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsver-
ordnung und die Gefahrstoffverordnung oder nationale Entsprechungen. Der
Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet
▶ eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
▶ entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
▶ Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
▶ gegen die Benutzung durch Unbefugte
zu sichern.
*
Person1
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Sichtprüfung, Inspektion,
Betreiber
Batterietausch
Entleerung, Reinigung
Sachkundiger,
(innen), Funktionskontrolle,
(kennt, versteht Betriebsanweisung)
Konfiguration des
Schaltgerätes
Fachkundiger,
Einbau, Tausch, Wartung
(Fachhandwerker, nach Einbauanweisung
von Komponenten,
und Ausführungsnormen)
Inbetriebnahme
Arbeiten an
Elektrofachkraft VDE 0105
elektrischer
(nach Vorschriften für elektr. Sicherheit)
Installation
*
Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4
Einbau- und Betriebsanleitung
010-700_01

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