Angelo Po FX 101 E 1-2 Use And Installation Manual page 73

Combination oven
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Kontakt kommen und/oder in sie eindringen.
– Während des Transports und der Lagerung muss die Umgebungstemperatur
zwischen -25°C und 55°C betragen. Die elektrische Ausrüstung darf jedoch Temper-
aturen bis 70°C ausgesetzt werden, sofern dies nicht über einen Zeitraum von mehr
als 24 Stunden geschieht.
Sollten eine oder mehrere der genannten, für den ordnungsgemäßen Betrieb der ele-
ktrischen Ausrüstung unabdingbaren Bedingungen nicht erfüllt werden können, müs-
sen schon bei der Vertragsverhandlung die zur Schaffung der geeigneten
Voraussetzungen erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen vereinbart werden (z.B.
Verwendung spezieller elektrischer Komponenten, Installation von Klimageräten
usw.).
SICHERHEITSHINWEISE ZUR UMWELTBELASTUNG
– Alle Betriebe müssen den Einfluss, den ihre Tätigkeiten (Produkte, Dienstleistungen
usw.) auf die Umwelt haben, durch geeignete Verfahren bestimmen und steuern.
– Die Verfahren zur Bestimmung der signifikanten Auswirkungen auf die Umwelt müs-
sen die nachstehenden Faktoren berücksichtigen:
- Emissionen in die Atmosphäre
- Abwässer
- Abfallwirtschaft
- Bodenverunreinigung
- Nutzung der Rohstoffe und natürlichen Ressourcen
- Ortsgebundene Probleme in Hinblick auf die Umweltbelastung
Zu diesem Zweck gibt der Hersteller einige Hinweise, die von jedem, der zur Interak-
tion mit dem Gerät während seines vorgesehenen Lebenszyklus berechtigt ist,
beachtet werden müssen, um die Umweltbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
– Alle Verpackungsteile müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen im Betreiber-
land entsorgt werden.
– Beim Betrieb und bei der Wartung ist darauf zu achten, dass keine umweltbelas-
tenden Stoffe (Öle, Fette usw.) in die Umwelt gelangen. Abfälle müssen nach den gel-
tenden einschlägigen Bestimmungen getrennt entsorgt werden.
– Wenn das Gerät endgültig außer Betrieb genommen wird, müssen alle seine Kom-
ponenten in Abhängigkeit von ihren Eigenschaften getrennt entsorgt werden.
Sicherheit bei der Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE-
Richtlinie 2002/96/EG)
Wichtig
Umweltschädliche Stoffe dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Die Entsorgung
in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vornehmen.
– Gemäß der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG (Elektro- und Elektronik-Altgeräte) muss
der Betreiber bei der endgültigen Außerbetriebnahme die Geräte bei den hierfür
vorgesehenen Rücknahmestellen abgeben oder im Moment des Erwerbs neuer
Geräte unzerlegt an den Verkäufer zurückgeben.
– Alle Geräte, die in Einklang mit der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG entsorgt werden
müssen, müssen mit dem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sein.
Wichtig
Die gesetzwidrige Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten zieht
Sanktionen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in dem Mitglied-
staat nach sich, in dem die Zuwiderhandlung begangen wurde.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte können gefährliche Stoffe enthalten, die
schädlich für die Gesundheit der Personen und für die Umwelt sein können.
Daher müssen sie unbedingt vorschriftsmäßig entsorgt werden.
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Bedien- und installationshandbuch
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