Siemens SICHARGE Operating Instructions Manual page 124

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Appendix
A.9 Information on weights and measures regulations
https://www.bundesnetzagentur.
de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/start.html
Zudem ist für den Nachweis der Einhaltung das Inbetriebnahme-Protokoll nach § 3 Abs. 4 LSV
i.V.m. § 49 EnWG zu erstellen:
https://www.bundesnetzagentur.
de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Ladesaeulen­
/Inbetriebnahmeprotokoll.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Oben genannte Links können sich jederzeit ändern! Sollten die Links aufgrund von Homepage
Anpassungen nicht mehr funktionieren, sind die aktuellen Links unter
https://www.bundesnetzagentur.de zu finden!
1
Quelle
Messrichtigkeitshinweise gemäß Baumusterprüfbescheinigung
Für die hier beschriebenen Geräte gilt § 17 Absatz 4, MessEV
Messrichtigkeitshinweise gemäß CSA-Baumusterprüfbescheinigung
I Auflagen für den Betreiber der Ladeeinrichtung, die dieser als notwendige Voraussetzung
für einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Ladeeinrichtung erfüllen muss.
Der Betreiber der Ladeeinrichtung ist im Sinne §31 des Mess- und Eichgesetzes der
Verwender des Messgerätes.
1. Die Ladeeinrichtung gilt nur dann als eichrechtlich bestimmungsgemäß und
eichrechtkonform verwendet, wenn die in ihr eingebauten Zähler nicht anderen
Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind, als denen, für die ihre
Baumusterprüfbescheinigung erteilt wurde.
2. Der Verwender dieses Produktes muss bei Anmeldung der Ladepunkte bei der
Bundesnetzagentur in deren Anmeldeformular den an der Ladesäule zu den Ladepunkten
angegebenen PK mit anmelden! Ohne diese Anmeldung ist ein eichrechtkonformer
Betrieb der Säule nicht möglich. Weblink:
https://www.bundesnetzagentur.
de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/HandelundVertrieb/La­
desaeulen/Anzeige_Ladepunkte_node.html
3. Der Verwender dieses Produktes hat sicherzustellen, dass die Eichgültigkeitsdauern für die
Komponenten in der Ladeeinrichtung und für die Ladeeinrichtung selbst nicht
überschritten werden. 
4. Der Verwender dieses Produkts hat sicherzustellen, dass Ladeeinrichtungen zeitnah außer
Betrieb genommen werden, wenn wegen Stör- oder Fehleranzeigen im Display der
eichrechtlich relevanten Mensch-Maschine-Schnittstelle ein eichrechtkonformer Betrieb
nicht mehr möglich ist. Es ist der Katalog der Stör- und Fehlermeldungen in dieser
Betriebsanleitung zu beachten.
5. Der Verwender muss die aus der Ladeeinrichtung ausgelesenen, signierten Datenpakete –
entsprechend der Paginierung lückenlos dauerhaft (auch) auf diesem Zweck gewidmeter
Hardware in seinem Besitz speichern („dedizierter Speicher"), - für berechtigte Dritte
verfügbar halten (Betriebspflicht des Speichers.). Dauerhaft bedeutet, dass die Daten nicht
nur bis zum Abschluss des Geschäftsvorganges gespeichert werden müssen, sondern
mindestens bis zum Ablauf möglicher gesetzlicher Rechtsmittelfristen für den
Geschäftsvorgang. Für nicht vorhandene Daten dürfen für Abrechnungszwecke keine
Ersatzwerte gebildet werden. 
6. Der Verwender dieses Produktes hat Messwertverwendern, die Messwerte aus diesem
Produkt von ihm erhalten und im geschäftlichen Verkehr verwenden, eine elektronische
Form einer von der CSA genehmigten Betriebsanleitung zur Verfügung zu stellen. Dabei
hat der Verwender dieses Produktes insbesondere auf die Nr. II „Auflagen für den
Verwender der Messwerte aus der Ladeeinrichtung" hinzuweisen. 
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:
https://www.bundesnetzagentur.de
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SICHARGE Operating instructions, ERK
Operating Instructions, 02/2023, A5E48571690-AE

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