Rechtliche Hinweise - Otto Bock 10A3 Instructions For Use Manual

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2.4 Funktion
Alle Arbeitsgeräte sind mit Normzapfen ausgestattet.
Für die Verbindung zum Handgelenk 10V8 wird der Normgelenkverschluss
10V15 benötigt.
Zur Adaption zum Ottobock-Systemhandgelenk ist der Handgelenkverschluss
mit Normverschluss 11S33=* erforderlich. Der Handgelenkverschluss
mit Normverschluss 11S33=* ist in den Größen ø 40 mm / ø 44 mm und
ø 48 mm verfügbar.
Durch Verdrehen des Verschlusses (Abb. 1) wird das Arbeitsgerät rota-
tionsstabil befestigt.
3 Entsorgung
Das Produkt darf nicht überall mit unsortiertem Hausmüll entsorgt werden.
Eine unsachgemäße Entsorgung kann sich schädlich auf die Umwelt und
die Gesundheit auswirken. Beachten Sie die Angaben der zuständigen
Behörde Ihres Landes zu Rückgabe, Sammel- und Entsorgungsverfahren.

4 Rechtliche Hinweise

Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des
Verwenderlandes und können dementsprechend variieren.
4.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und
Anweisungen in diesem Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch
Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbesondere durch unsachgemäße
Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht werden,
haftet der Hersteller nicht.
4.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 über Me-
dizinprodukte. Die CE-Konformitätserklärung kann auf der Website des Herstel-
lers heruntergeladen werden.
6 | Ottobock

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10a410v1511s33

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