Die Indikation ist vom Arzt zu stellen.
1.3 Kontraindikation
1.3.1 Absolute Kontraindikation
• Moderate bis schwere Spastik im Unterschenkel
• Beingeschwüre
• Moderates bis schweres Ödem
• Moderate bis schwere Fußdeformitäten
1.3.2 Relative Kontraindikation
Bei den nachfolgenden Indikationen ist eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich:
Hautkrankheiten/-verletzungen; entzündliche Erscheinungen; aufgeworfene Narben mit Schwellung,
Rötung und Überwärmung; Lymphabflussstörungen einschließlich unklarer Weichteilschwellungen
fern des angelegten Hilfsmittels; Empfindungs- und Zirkulationsstörungen in den unteren Extremitäten.
1.4 Sicherheitshinweise
INFORMATION
Der Kunde ist in die ordnungsgemäße Handhabung/Pflege des Produktes einzuweisen.
Das erstmalige Anlegen und Anpassen des Produktes darf nur durch geschultes Fachpersonal
erfolgen. Die tägliche Tragedauer und der Anwendungszeitraum richten sich nach der medizi-
nischen Indikation, wie sie durch den Arzt gestellt wurde.
VORSICHT
Verletzungsgefahr durch unsachgemäße Verwendung. Das Produkt ist für den Gebrauch
an nur einem Anwender konzipiert. Anzuformende Teile und jene, die direkt mit der Haut in Be-
rührung kommen, können bei Gebrauch der Orthese an einer weiteren Person funktionale bzw.
hygienische Risiken bergen.
Eine zu fest angelegte Orthese/Bandage kann lokale Druckerscheinungen und ggf. auch Ein-
engungen an durchlaufenden Blutgefäßen oder Nerven verursachen. Produkt nicht zu eng an-
legen. Bei ungewöhnlichen Veränderungen (z. B. einer Zunahme der Schmerzen) ist umgehend
ein Arzt aufzusuchen.
Unsachgemäße Veränderungen am Produkt dürfen nicht vorgenommen werden.
VORSICHT
Unfallgefahr beim Führen eines Kfz. Ob beim Tragen einer WalkOn Flex die Fähigkeit zum
Führen eines Fahrzeuges besteht, ist anhand des individuellen Falles zu entscheiden. Ausschlag-
gebend sind u. a. die Art der Versorgung (Krankheitsbild, Versorgung) und die individuellen
Fähigkeiten des WalkOn Flex Anwenders.
Beachten sie unbedingt die nationalen gesetzlichen Vorschriften zum Führen eines Kraftfahr-
zeuges und lassen sie aus versicherungsrechtlichen Gründen ihre Fahrtüchtigkeit von einer
autorisierten Stelle überprüfen und bestätigen.
4 | Ottobock
28U22