Deutsch
1. Einleitung
1.1. Über dieses Dokument
Die Sprache der Originalbetriebsanleitung ist
Deutsch. Alle weiteren Sprachen dieser Anleitung
sind eine Übersetzung der Originalbetriebsanlei-
tung.
Die Anleitung ist in einzelne Kapitel unterteilt, die
Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.
Jedes Kapitel hat eine aussagekräftige Über-
schrift, der Sie entnehmen können, was in diesem
Kapitel beschrieben wird.
Eine Kopie der EG-Konformitätserklärung ist
Bestandteil dieser Betriebsanleitung.
Bei einer mit uns nicht abgestimmten techni-
schen Änderung der dort genannten Bauarten,
verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
1.2. Personalqualifikation
Das gesamte Personal, welches an bzw. mit der
Hebeanlage arbeitet, muss für diese Arbeiten
qualifiziert sein, z. B. müssen elektrische Arbei-
ten von einem qualifizierten Elektrofachmann
durchgeführt werden. Das gesamte Personal muss
volljährig sein.
Als Grundlage für das Bedien- und Wartungsper-
sonal müssen zusätzlich auch die nationalen Un-
fallverhütungsvorschriften herangezogen werden.
Es muss sichergestellt werden, dass das Personal
die Anweisungen in diesem Betriebs- und War-
tungshandbuch gelesen und verstanden hat, ggf.
muss diese Anleitung in der benötigten Sprache
vom Hersteller nachbestellt werden.
Diese Hebeanlage ist nicht dafür bestimmt,
durch Personen (einschließlich Kinder) mit
eingeschränkten physischen, sensorischen oder
geistigen Fähigkeiten oder mangels Erfahrung
und/oder mangels Wissen benutzt zu werden, es
sei denn, sie werden durch eine für ihre Sicherheit
zuständige Person beaufsichtigt und erhielten
von ihr Anweisungen, wie die Hebeanlage zu
benutzen ist.
Kinder müssen beaufsichtigt werden, um si-
cherzustellen, dass sie nicht mit der Hebeanlage
spielen.
1.3. Urheberrecht
Das Urheberrecht an diesem Betriebs- und War-
tungshandbuch verbleibt dem Hersteller. Dieses
Betriebs- und Wartungshandbuch ist für das
Montage-, Bedienungs- und Wartungspersonal
bestimmt. Es enthält Vorschriften und Zeichnun-
gen technischer Art, die weder vollständig noch
teilweise vervielfältigt, verbreitet oder zu Zwe-
cken des Wettbewerbs unbefugt verwertet oder
anderen mitgeteilt werden dürfen. Die verwende-
ten Abbildungen können vom Original abweichen
und dienen lediglich der exemplarischen Darstel-
lung der Hebeanlage.
1.4. Vorbehalt der Änderung
Für die Durchführung von technischen Ände-
rungen an Anlagen und/oder Anbauteilen behält
sich der Hersteller jegliches Recht vor. Dieses
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Betriebs- und Wartungshandbuch bezieht sich
auf die im Titelblatt angegebene Hebeanlage.
1.5. Gewährleistung
Dieses Kapitel beinhaltet die allgemeinen Anga-
ben zur Gewährleistung. Vertragliche Vereinba-
rungen werden immer vorrangig behandelt und
nicht durch dieses Kapitel aufgehoben!
Der Hersteller verpflichtet sich, jeden Mangel an
von ihm verkauften Hebeanlagen zu beheben,
wenn die folgenden Voraussetzungen eingehalten
wurden.
1.5.1. Allgemein
• Es handelt sich um Qualitätsmängel des Materials,
der Fertigung und/oder der Konstruktion.
• Die Mängel wurden innerhalb der vereinbarten
Gewährleistungszeit schriftlich beim Hersteller
gemeldet.
• Die Hebeanlage wurde nur unter den
bestimmungsgemäßen Einsatzbedingungen
verwendet.
• Alle Sicherheits- und Überwachungseinrichtun-
gen wurden durch Fachpersonal angeschlossen
und geprüft.
1.5.2. Gewährleistungszeit
Die Gewährleistungszeit hat, wenn nicht an-
ders vereinbart, eine Dauer von 24 Monaten
ab Inbetriebnahme bzw. max. 30 Monaten ab
Lieferdatum. Andere Vereinbarungen müssen
schriftlich in der Auftragsbestätigung ange-
geben sein. Diese laufen mindestens bis zum
vereinbarten Ende der Gewährleistungszeit der
Hebeanlage.
1.5.3. Ersatzteile, An- und Umbauten
Es dürfen nur Originalersatzteile des Herstel-
lers für Reparatur, Austausch sowie An- und
Umbauten verwendet werden. Eigenmächti-
ge An- und Umbauten oder Verwendung von
Nichtoriginalteilen kann zu schweren Schäden an
der Hebeanlage und/oder schweren Verletzungen
von Personen führen.
1.5.4. Wartung
Die vorgeschriebenen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten sind regelmäßig durchzufüh-
ren. Diese Arbeiten dürfen nur geschulte, qualifi-
zierte und autorisierte Personen durchführen.
1.5.5. Schäden an dem Produkt
Schäden sowie Störungen, welche die Sicherheit
gefährden, müssen sofort und sachgemäß vom
dafür ausgebildeten Personal behoben werden.
Die Hebeanlage darf nur in technisch einwand-
freiem Zustand betrieben werden. Während der
vereinbarten Gewährleistungszeit darf die Repa-
ratur der Hebeanlage nur vom Hersteller und/oder
einer autorisierten Servicewerkstatt durchgeführt
werden! Der Hersteller behält sich hier auch das
Recht vor, die beschädigte Hebeanlage durch den
Betreiber zur Ansicht ins Werk liefern zu lassen!
EINLEITUNG
WILO SE 01/2014 Ed.05 DIN A4
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