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dem Einlagern gründlich mit sauberen Wasser ge-
spült werden, um Verkrustungen und Ablagerun-
gen im Sammelbehälter, an der Niveausteuerung
und an der Förderhydraulik zu vermeiden.
GEFAHR durch giftige Substanzen!
Durch das Durchspülen der Hebeanlage wird
das Spülwasser mit Fäkalien kontaminiert. Es
besteht Lebensgefahr durch den Kontakt mit
gesundheitsgefährdenden Medien! Tragen
Sie immer die nötigen Körperschutzmittel
und führen Sie das Spülwasser an geeigneten
Stellen der Kanalisation zu!
Folgendes ist für die Einlagerung zu beachten:
• Hebeanlage sicher auf einem festen Untergrund
stellen und gegen Umfallen und Wegrutschen
sichern. Hebeanlagen werden horizontal gelagert.
• Die Hebeanlagen können vollständig entleert
bis max. ‑15 °C gelagert werden. Der Lager-
raum muss trocken sein. Wir empfehlen eine
frostsichere Lagerung in einem Raum mit einer
Temperatur zwischen 5 °C und 25 °C.
• Die Hebeanlage darf nicht in Räumen gelagert
werden, in denen Schweißarbeiten durchgeführt
werden, da die entstehenden Gase bzw. Strahlun-
gen die Elastomerteile angreifen können.
• Alle Anschlüsse sind fest zu verschließen, um
Verunreinigungen zu verhindern.
• Alle Stromzuführungsleitungen sind gegen
Abknicken, Beschädigungen und Feuchtigkeits-
eintritt zu schützen. Des Weiteren müssen auch
angebaute Stecker und Schaltgeräte gegen
Feuchtigkeitseintritt geschützt werden.
GEFAHR durch gefährliche elektrische Span-
nung!
Durch defekte elektrische Komponenten (z.B.
Stromzuführungsleitungen, Schaltgeräte, Ste-
cker) droht Lebensgefahr durch Stromschlag!
Defekte Komponenten müssen sofort vom
qualifizierten Elektrofachmann ausgetauscht
werden.
VORSICHT vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in die
elektrischen Komponenten (Kabel, Stecker,
Schaltgerät) werden diese Komponenten
und die Hebeanlage beschädigt. Tauchen Sie
die elektrischen Komponenten nie in eine
Flüssigkeit ein und schützen Sie diese vor
Feuchtigkeitseintritt.
• Die Hebeanlage muss vor direkter Sonnenein-
strahlung und Frost geschützt werden. Diese kön-
nen zu erheblichen Schäden am Sammelbehälter
oder den elektrischen Komponenten führen!
• Nach einer längeren Lagerung müssen vor
Inbetriebnahme die Wartungsarbeiten laut
EN 12056‑4 durchgeführt werden.
Wenn Sie diese Regeln beachten, kann Ihre
Hebeanlage über einen längeren Zeitraum
eingelagert werden. Beachten Sie aber, dass die
Elastomerteile einer natürlichen Versprödung
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unterliegen. Wir empfehlen bei einer Einlagerung
von mehr als 6 Monaten diese zu überprüfen und
ggf. auszutauschen. Halten Sie hierfür bitte Rück-
sprache mit dem Hersteller.
4.4. Rücklieferung
Hebeanlagen, die ins Werk zurück geliefert
werden, müssen von Verunreinigungen gesäubert
und bei Verwendung in gesundheitsgefährdenden
Medien dekontaminiert werden.
Für den Versand müssen die Teile in reißfesten
und ausreichend großen Kunststoffsäcken dicht
verschlossen und auslaufsicher verpackt werden.
Weiterhin muss die Verpackung die Hebeanlage
vor Beschädigungen während des Transports
schützen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den
Hersteller!
5. Aufstellung
Um Produktschäden oder gefährliche Verlet-
zungen bei der Aufstellung zu vermeiden, sind
folgende Punkte zu beachten:
• Die Aufstellungsarbeiten – Montage und Installa-
tion der Hebeanlage – dürfen nur von qualifizier-
ten Personen unter Beachtung der Sicherheits-
hinweise durchgeführt werden.
• Vor dem Beginn der Aufstellungsarbeiten ist die
Hebeanlage auf Transportschäden zu untersu-
chen.
5.1. Allgemein
Für die Planung und den Betrieb abwasser-
technischer Anlagen wird auf die einschlägigen
und örtlichen Vorschriften und Richtlinien der
Abwassertechnik (z. B. abwassertechnische Ver-
einigung ATV) hingewiesen.
Insbesondere auftretende Druckspitzen, z.B.
beim Schließen der Rückschlagklappe, können
je nach den Betriebsverhältnissen ein Vielfaches
des Pumpendrucks betragen. Diese Druckspit-
zen können zur Zerstörung der Anlage führen. Es
ist daher auf die Druckbeständigkeit und der
längskraftschlüssigen Verbindung der Rohrlei-
tung zu achten.
Des Weiteren sind die vorhandenen Rohrleitun-
gen für einen korrekten Anschluss an die Anlage
zu prüfen. Das vorhandene Rohrleitungssystem
muss selbsttragend sein und darf nicht von der
Hebeanlage gestützt werden.
Für die Installation von Hebeanlagen sind insbe-
sondere die folgenden gültigen Vorschriften zu
beachten:
• DIN 1986‑100
• EN 12050‑1 und EN 12056 (Schwerkraft‑Ent-
wässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden)
Beachten Sie entsprechend die in Ihrem Land
lokal geltenden Vorschriften (z.B. Landesbau-
ordnung)!
5.2. Aufstellungsarten
• Stationäre Trockenaufstellung in Gebäuden und
Schächten
WILO SE 01/2014 Ed.05 DIN A4
AUFSTELLUNG
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