Kong FORZA Manual page 17

Ø10, ø10,5, ø11
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– die Ergebnisse der Kontrollen vor und nach der Verwen-
dung sowie der routinemäßigen Inspektionen sind positiv;
– das Gerät wird ordnungsgemäß verwendet, ohne 1/10
der Nennfestigkeit zu überschreiten.
Alle Ausrüstungsgegenstände, die bei den Kontrollen vor
und nach der Verwendung sowie bei der routinemäßigen
Inspektion durchfallen, müssen entsorgt werden.
6 – GESETZLICHE AUFLAGEN
Berufliche und freizeitrelevante Tätigkeiten werden häu-
fig von einschlägigen Landesgesetzen geregelt, die Ein-
schränkungen nach sich ziehen können bzw. das Tragen
von PSA und die Vorbereitung von Sicherheitssystemen
verlangen, deren Bestandteile die PSA sind. Der Anwen-
der ist verpflichtet, diese Gesetze zu kennen, die andere
Grenzwerte als die vorsehen können, die in diesen Anlei-
tungen zu finden sind.
7 – GARANTIE
Der Hersteller garantiert die Konformität der Ausrüstung mit
den zum Zeitpunkt der Herstellung geltenden einschlägigen
Auflagen. Die Mängelgarantie ist auf die Fabrikationsfehler
und Rohstoffmängel begrenzt: Sie umfasst nicht den nor-
malen Verschleiß, Rosten, Schäden durch unsachgemä-
ßen Gebrauch bzw. Verwendung bei Wettkämpfen, durch
unsachgemäße Instandhaltung, Transport, Aufbewahrung
oder Lagerung usw.. Die Garantie verfällt bei Änderungen
oder Manipulationen der Ausrüstung. Die Gültigkeit ent-
spricht der gesetzlichen Garantie des Landes, in dem die
Ausrüstung verkauft wird, ab dem Verkaufsdatum durch
den Hersteller. Nach dieser Frist können gegenüber dem
Hersteller keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
Jede Anfrage für eine Reparatur oder das Auswechseln
unter Garantie muss mit dem Kaufbeleg versehen sein.
Wenn der Defekt anerkannt wird, dann verpflichtet sich der
Hersteller zur Reparatur oder nach ihrem Dafürhalten zum
Auswechseln oder zur Geldrückgabe der Ausrüstung. Die
Haftung des Herstellers geht in keinem Fall über den Rech-
nungspreis der Ausrüstung hinaus.
8 – SPEZIFISCHE INFORMATIONEN
Vor der erstmaligen Verwendung – Durch das korrekte
Abwickeln eines neuen Seils werden Knicke und Verwin-
dungen vermieden. Das Seil sollte nicht geworfen werden.
– Öffnen Sie ein neues verpacktes Seil folgendermaßen:
– Ein aufgerolltes Seil sollte gegen die Aufrollrichtung ab-
gerollt werden.
– Ein aufgewickeltes Seil sollte in Strangrichtung von der
Spule abgewickelt werden.
Waschen und trocknen Sie das Seil anschließend gemäß
Punkt 3.
Typ A und Typ B – Es sind zwei Arten von EN 1891-Seilen
verfügbaren:
– Seile des Typs A sollten Typ B vorgezogen werden, wenn
es um den Schutz von Menschen geht, die in großer Höhe
arbeiten. Dies gilt auch für den seilunterstützten Zugang,
die Höhlenforschung, die Menschenrettung und weitere
ähnliche Tätigkeiten (kombiniertes Auf- und Abseilen von
Personen, Sicherung der Arbeitsposition beim seilunter-
stützten Zugang, Auf- und Abseilen von Personen bei der
Rettung, Auf- und Abseilen sowie horizontale Bewegung in
Höhlen);
– Seile vom Typ B sind für eine geringere Leistung als Typ
A ausgelegt.
Schrumpfen – Das Schrumpfen ist eine natürliche Eigen-
schaft von Polyamidfasern – daher schrumpfen Kernman-
telseile aufgrund von Feuchtigkeitseinwirkung (Dampf,
Regentropfen...), der äußeren Bedingungen (Eintauchen
des Seils in Wasser z. B. beim Canyoning....) sowie der
Verwendungsweise des Seils (Toprope-Sicherung...).
In extremen Fällen kann das Seil um bis zu 10 % der Seil-
länge schrumpfen.
Farbmuster – Der Farbmarkierungsstrang gibt das Her-
stellungsjahr des Seils an:
2015 grün, 2016 blau, 2017 gelb, 2018 schwarz, 2019 rot/
gelb, 2020 blau/gelb, 2021 grün/gelb, 2022 schwarz/gelb,
2023 rot/blau, 2024 rot/grün, 2025 rot/schwarz, 2026 grün,
2027 blau.
Innere Identifizierungsmarkierung – Das Seil umfasst
ein Identifizierungsband oder Markierungsstrang mit den
folgenden Informationen über das Seil:
– Hersteller
– hergestellt in Übereinstimmung mit: EN 1891:1998;
– Typ A oder Typ B;
– Material: (PA = PolyAmid);
– Herstellungsjahr.
Kompatibilität – Prüfen Sie vor der Verwendung, ob die-
ses Seil mit der übrigen Ausrüstung Ihres Systems kompa-
tibel ist – verwenden Sie keine Ausrüstungsgegenstände,
die nicht für diesen Zweck gedacht sind oder nicht den
geltenden technischen Standards entsprechen. Bei der
Auswahl von Sicherungselementen muss insbesondere
auf den Seildurchmesser geachtet werden. Zudem müs-
sen weitere europäische Normen berücksichtigt werden,
darunter:
– EN 341 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Abseil-
geräte zum Retten;
– EN 353-2 Persönliche Absturzschutzausrüstung – Mitlau-
fende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung;
– EN 365 Persönliche Schutzausrüstung zum Schutz ge-
gen Absturz – Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsan-
leitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfung, Instandset-
zung, Kennzeichnung und Verpackung;

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