Inspektion Und Wartung; Gewährleistung - Kessel 28 683 Installation, Operation And Maintenance Instructions

Closure valve for aqualift-f lifting stations for wastewater with or without sewage
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Im Rahmen der Inspektion und Wartung der
Hebeanlagen ist auch die Absperreinrich-
tung auf Funktion zu prüfen. Dazu wird die
Absperreinrichtung verschlossen und auf
Dichtheit überprüft. Geringe Leckagen bis
1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft,
so hat KESSEL nach Ihrer Wahl den Mangel
durch Nachbesserung zu beseitigen oder eine
mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die
Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie wirt-
schaftlich nicht vertretbar, so hat der Käu-
fer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder seine Zahlungspflicht
entsprechend zu mindern. Die Feststellung
von offensichtlichen Mängeln muss unver-
züglich, bei nicht erkennbaren oder verdeck-
ten Mängeln unverzüglich nach ihrer Erkenn-
barkeit schriftlich mitgeteilt werden. Für
Nachbesserungen und Nachlieferungen haf-
tet KESSEL in gleichem Umfang wie für den
ursprünglichen Vertragsgegenstand. Für
Neulieferungen beginnt die Gewährleistungs-

6. Inspektion und Wartung

ca. 1 Liter pro 15 Minuten sind zulässig.
Hinweis:
Ein Zerlegen der Baugruppe „ZSB Kegel-
verschluß" (siehe Ersatzteile) ist nicht zuläs-
7. Gewährleistung
frist neu zu laufen, jedoch nur im Umfang der
Neulieferung.
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine
Gewährleistung übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate
ab Auslieferung an unseren Vertragspartner.
§ 377 HGB findet weiterhin Anwendung.
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht
die KESSEL AG die Gewährleistungsfrist für
Leichtflüssigkeitsabscheider, Fettabscheider,
Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwas-
serzisternen auf 20 Jahre bezüglich Behälter.
Dies bezieht sich auf die Dichtheit, Ge-
brauchstauglichkeit und statische Sicherheit.
Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische
Montage sowie ein bestimmungsgemäßer
sig. Defekte Teile dürfen nur durch Original-
Ersatzteile von KESSEL (siehe nachfolgen-
der Abschnitt) ersetzt werden.
Betrieb entsprechend den aktuell gültigen
Einbau- und Bedienungsanleitungen und den
gültigen Normen.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Ver-
schleiß kein Mangel ist. Gleiches gilt für
Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung
auftreten.
Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Kom-
ponenten oder Verschraubungen darf nur
durch den Hersteller erfolgen. Andernfalls
können Gewährleistungsansprüche ausge-
schlossen sein.
10
Stand 01. 06. 2010

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