Allgemeine Sicherheitshinweise - Truma Trumatic S 3002 P Operating Instructions Manual

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Wartung
Bei einer Störung wenden Sie
sich bitte grundsätzlich an den
Truma-Service (siehe Seite 30).
Achtung: Trotz
sorgfältiger Fertigung
kann die Heizung
scharfkantige Teile
enthalten, deshalb bei War-
tungs- und Reinigungsarbei-
ten immer Schutzhandschu-
he verwenden!
Heizungsverkleidung
abnehmen
Die Verkleidung oben nach
vorne ziehen, die Haltefedern
seitlich hochdrücken und Ver-
kleidung nach vorne klappen.
(Bei eingeschränkten Platz-
verhältnissen die Verkleidung
oben nach vorne ziehen, dann
hochheben bis die Verklei-
dung freiliegt und dann ab-
nehmen).
Anschließend die Verkleidung
seitlich anstellen, damit even-
tuelle Anschlusskabel (z.B.
für den Piezozünder, für das
Warmluftgebläse sowie für
die Zündkontrolllampe) nicht
abgesteckt werden müssen.
Zur Montage die Verkleidung
auf die unteren Haltelaschen
(l) stellen. Bedienungsstange
von unten in die Griffbuchse
einführen und Verkleidung
oben einrasten lassen.
Nur S 3002 (P):
Bedienungsgriff von oben so
aufstecken dass der Pfeil zur
„0"-Stellung zeigt.
4
Batteriewechsel
am Zündautomat
Sind keine Zündfunken hör-
bar oder nur in Zeitabständen
von mehr als einer Sekunde
(bzw. blinkt die Kontrolllampe
„e"-Sonderzubehör- nicht),
muss die Batterie erneuert
werden.
Batterie nur bei ausgeschal-
teter Heizung wechseln. Vor
Beginn jeder Heizsaison neue
Batterie einsetzen!
Heizungsverkleidung abneh-
men, Batteriefachabdeckung
nach oben schieben und Bat-
terie wechseln. Plus/Minus
beachten. Batteriefach wie-
der schließen.
Nur temperaturbeständige
(+ 70°C), auslaufsichere Mig-
non-Batterie (LR 6, AA, AM 3)
verwenden (Art.-Nr. 30030-
99200), andere Batterien kön-
nen Funktionsstörungen ver-
ursachen!
Reinigung (nur bei
ausgeschaltetem
Gerät!)
Es empfiehlt sich, mindestens
einmal jährlich vor Beginn der
Heizsaison den sich am Wär-
metauscher, an der Boden-
platte und am Lüfterrad der
Trumavent-Warmluftanlage
ansammelnden Staub zu ent-
fernen. Das Lüfterrad vorsich-
tig mit einem Pinsel oder ei-
ner kleinen Bürste reinigen.
Besondere Hinweise
Diese Heizung darf
nicht in Reisemobile
eingebaut werden, die für die
Zulassung in Deutschland
bestimmt sind!
In anderen Ländern müssen
die jeweils gültigen Vorschrif-
ten bzw. Einschränkungen für
den Betrieb während der
Fahrt eingehalten werden.
1. Bei Betrieb der Heizung
- insbesondere während
der Fahrt - ist unbedingt der
Kaminaufsatz T3 (Art.-Nr.
30700-03) erforderlich, der
frei im Luftstrom liegen
muss. Gegebenenfalls ist
zusätzlich eine Kaminverlän-
gerung AKV (Art.-Nr. 30010-
20800) einzubauen.
Der Reisemobilhersteller bzw.
Heizungseinbauer muss die
Kombination von Kaminauf-
satz und ggf. Verlängerungen
bei den einzelnen Ausliefe-
rungszuständen der Fahrzeu-
ge durch Versuchsfahrten er-
mitteln und gegebenenfalls
mit Truma abstimmen. Ab-
hängig vom Fahrzeugtyp und
von den Dachaufbauten kann
der Kaminaufsatz
T1 (Art.-Nr. 30700-01) oder
T2 (Art.-Nr. 30700-02) erfor-
derlich sein.
Dachaufbauten sowie ver-
stautes Gepäck im Umkreis
des Abgaskamins stören die
Funktion der Heizung, insbe-
sondere während der Fahrt.
Die Flamme kann dadurch
zurückbrennen und Schäden
an der Heizung und am Fahr-
zeug verursachen. In diesen
Fällen müssen weitere Kamin-
verlängerungen verwendet
werden, so dass der Kamin-
aufsatz mindestens 10 cm
über die Gegenstände hin-
ausragt. Bei Nichtbeachtung
dieser Hinweise besteht kein
Garantieanspruch für entstan-
dene Schäden an der Hei-
zung und am Fahrzeug.
2. Wird der Fahrzeugboden
mit Unterbodenschutz ver-
sehen, muss der unter dem
Wagen befindliche Verbren-
nungsluft-Ansaugstutzen ab-
gedeckt werden, damit der
entstehende Spritznebel nicht
zu Funktionsstörungen der
Heizungsanlage führt. Nach
Abschluss der Arbeiten Ab-
deckung wieder entfernen.
3. In Sonderfällen kann es
zum Eindringen von Staub
usw. kommen. Für diese Fälle
empfehlen wir den Einbau ei-
nes Dichtungssatzes
(S 3002 (P):
Art.-Nr. 30030-89800,
S 5002:
Art.-Nr. 30050-32700).
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Fenster und Türe öffnen!
- keine elektrischen Schalter
betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann über-
prüfen lassen!
Reparaturen dürfen nur
vom Fachmann durch-
geführt werden!
Nach jeder Demontage der
Abgasführung muss ein neu-
er O-Ring montiert werden!
1. Jede Veränderung am Ge-
rät, einschließlich Abgasfüh-
rung und Kamin, oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie
das Nichteinhalten der Ein-
bau- und Gebrauchsanwei-
sung führt zum Erlöschen der
Garantie sowie zum Aus-
schluss von Haftungsansprü-
chen. Außerdem erlischt die
Betriebserlaubnis des Gerätes
und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
2. Der Betriebsdruck der Gas-
versorgung 30 mbar (bzw.
28 mbar Butan/37 mbar Pro-
pan) oder 50 mbar muss mit
dem Betriebsdruck des Gerä-
tes (siehe Fabrikschild) über-
einstimmen.
3. Flüssiggasanlagen müssen
den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslan-
des entsprechen (z.B. EN 1949
für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in
Deutschland z.B. das DVGW-
Arbeitsblatt G 607) müssen
beachtet werden.
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DVGW-
Arbeitsblatt G 607 zu bestäti-
gen.
Verantwortlich für die Ver-
anlassung der Überprüfung
ist der Fahrzeughalter.
4. Flüssiggasgeräte dürfen
beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren
nicht benutzt werden.

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