Sicherheitshinweise - Truma Combi D 6 Operating Instructions Manual

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Sicherheitshinweise

Bei Undichtigkeiten an der Heizung bzw.
der Abgasführung:
– Gerät ausschalten,
– Fenster und Türe öffnen,
– die gesamte Anlage von einem Fachmann
prüfen lassen!
Gewährleistung einer sicheren
Betriebsumgebung
– Das Gerät darf nur mit entsprechenden Be-
dienteilen und Zubehör von Truma betrieben
werden.
– Vergiftungsgefahr durch Abgase! Die Ab-
gase der Heizung können in geschlossenen
Räumen (wie z. B. Garagen, Werkstätten)
zu Vergiftungen führen. Wenn das Freizeit-
fahrzeug in geschlossenen Räumen geparkt
wird:
– Brennstoffzufuhr zur Heizung absperren
– Zeitschaltuhr deaktivieren
– Heizung am Bedienteil ausschalten
– Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt un-
terhalb eines zu öffnenden Fensters platziert
wurde, muss das Gerät mit einer selbsttä-
tigen Abschaltvorrichtung versehen sein,
um einen Betrieb bei geöffnetem Fenster zu
verhindern.
– Wärmeempfindliche Gegenstände (z. B.
Spraydosen) oder brennbare Materialien/
Flüssigkeiten dürfen nicht im Einbauraum
des Geräts verstaut werden, da es hier unter
Umständen zu erhöhten Temperaturen kom-
men kann.
– Halten Sie den Bereich vor den Warmluft-
auslässen frei von brennbaren Materialien.
Keinesfalls die Warmluftauslässe blockieren.
– Damit es zu keiner Überhitzung des Geräts
kommt müssen die Öffnungen für Umluftan-
saugung, Einbauraum und der Raum um das
Gerät frei von Hindernissen sein.
– Um eine saubere Verbrennung zu gewähr-
leisten, müssen der Kamin und der Verbren-
nungslufteintritt immer frei von Verschmut-
zungen gehalten werden (Schneematsch,
Eis, Laub etc.).
– Gefahr durch heiße Oberflächen und Abgas.
Den Bereich um den Wandkamin nicht be-
rühren und keine Gegenstände gegen den
Wandkamin oder das Fahrzeug lehnen.
– Das Gerät nicht benutzen, wo sich entzünd-
bare Dämpfe oder Staub bilden können z. B.
in der Nähe von einem Kraftstoff-, Kohle-,
Holz-, Getreidelager oder Ähnlichem.
– Eine Dieselheizung verbraucht grundsätzlich
mehr Strom als eine vergleichbare Gashei-
zung. Sollte der Wunsch nach gleichlanger
Autarkie (Standzeiten ohne externe Strom-
versorgung) bestehen, empfiehlt Truma die
Nachrüstung einer größeren bzw. einer zwei-
ten Batterie zu prüfen.
Pflichten des Betreibers / Fahrzeughalters
– Der Betreiber ist für das in den Boiler des
Geräts gefüllte Wasser und dessen Qualität
verantwortlich.
– Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich,
dass die Bedienung des Geräts ordnungsge-
mäß erfolgen kann.
– Der beiliegende gelbe Aufkleber mit den
Warnhinweisen muss durch den Einbauer
bzw. Fahrzeughalter an einer für jeden Be-
nutzer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug
(z. B. an der Kleiderschranktür) angebracht
werden. Fehlende Aufkleber können bei
Truma angefordert werden.
– Die Anlage muss den Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslandes entsprechen.
Nationale Vorschriften und Regelungen müs-
sen befolgt werden.
– Das Abgassystem muss in regelmäßigen Ab-
ständen, jedoch spätestens alle 2 Jahre von
einem Fachmann überprüft werden.
– Wenn das Gerät nicht betrieben wird,
Wasserinhalt bei Frostgefahr unbedingt
entleeren. Kein Garantieanspruch für
Frostschäden.
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