Inbetriebnahme Durchführen; Funktionskontrolle / Inbetriebnahme Durchführen; Schaltstellung Ein; Nachlaufzeit Der Pumpe - Kessel Aqualift F XL Mono Installation And Operating Manual

Lifting stations for wastewater with or without sewage
Hide thumbs Also See for Aqualift F XL Mono:
Table of Contents

Advertisement

Available languages
  • EN

Available languages

  • ENGLISH, page 29
5.
Inbetriebnahme durchführen
Ein Trockenlauf der Abwasserpumpe(n) ist unbedingt zu vermeiden, sie könnten beschädigt werden. Niemals
Pumpen einschalten, wenn der Abwasserbehälter nicht mindestens bis zum Pegelstand Minimum befüllt ist.
5.1.
Funktionskontrolle / Inbetriebnahme durchführen.
5.1.1

Schaltstellung EIN

Erfolgt der Zulauf anstelle über den Zulaufanschluss durch eine der Anbohr ächen, Pegelstand für Schaltstellung
EIN kontrollieren und ggf. einstellen.
• Sicherstellen, dass sich die Unterkante des Zulaufs maximal 360 mm oberhalb des Bodens des Abwasserbehäl-
ters be ndet. Ist er höher, das ermittelte Maß im Menüpunkt 3.1.12 einstellen.
5.1.2

Nachlaufzeit der Pumpe

Je nach Anlagenkon guration und Länge / Durchmesser der Druckleitung, kann eine von der Werkseinstellung
abweichende Nachlaufzeit benötigt werden.
Funktionskontrolle
• Sichtkontrolle durch die Öffnung des Reinigungsdeckels: Sicherstellen, dass sich der Pegelstand im Abwasser-
behälter nach dem Abpumpen mindestens. 1 cm <A> unterhalb des Tauchrohrs <32> (Drucksensor) be ndet.
Das Tauchrohr muss bei jedem Abpumpvorgang belüftet werden.
Zur Vermeidung eines Trockenlaufens der Pumpe, Nachlaufzeit jeweils nur um den Faktor 1 erhöhen.
Ggf. die Nachlaufzeit über das Einstellmenü des Schaltgeräts um einen Wert erhöhen und erneut kontrollieren.
• Funktionskontrolle der Anlage im Zusammenspiel mit dem
Schaltgerät durchführen. Siehe dazu Betriebs- und
Wartungsanleitung des Schaltgeräts.
Die Inbetriebnahme muss gemäß EN 12056-4:2000
durchgeführt werden, die eine exakte Überprüfung
aller Anlagenkomponenten sowie eine schriftliche
Protokollierung aller wesentlichen Daten fordert.
INBETRIEBNAHME DURCHFÜHREN
16/168
32
A
[13]
2016/05

Advertisement

Table of Contents
loading

Table of Contents