Information On Weights And Measures Regulations - Siemens Sicharge CC AC22-ERK Operating Instructions Manual

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Appendix
A.8 Information on weights and measures regulations
A.8

Information on weights and measures regulations

Eichrechtliche Hinweise und Verwenderauflage
WICHTIGE HINWEISE FÜR DEN BETREIBER DER LADESTATION
Am 17. März 2016 trat die Verordnung über technische Mindestanforderungen an den
sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten
für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) in Kraft. Sie schreibt u.a. die Anzeige von
Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur vor. Betreiber von öffentlich zugänglichen Normal-
und Schnellladepunkten müssen der Bundesnetzagentur schriftlich oder elektronisch unter
Angabe aller Public Keys der Anlage anzeigen werden (nach § 5 Abs. 1 und Abs. 4 S. 2 LSV)
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Instit
utionen/E-Mobilitaet/start.html
Zudem ist für den Nachweis der Einhaltung das Inbetriebnahme-Protokoll nach § 3 Abs. 4 LSV
i.V.m. § 49 EnWG zu erstellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unterne
hmen_Institutionen/Ladesaeulen/Inbetriebnahmeprotokoll.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Oben genannte Links können sich jederzeit ändern! Sollten die Links aufgrund von
Homepage Anpassungen nicht mehr funktionieren, sind die aktuellen Links unter
https://www.bundesnetzagentur.de zu finden!
Quelle
1
Messrichtigkeitshinweise gemäß Baumusterprüfbescheinigung
Für die hier beschriebenen Geräte gilt § 17 Absatz 4, MessEV
Messrichtigkeitshinweise gemäß CSA-Baumusterprüfbescheinigung
I Auflagen für den Betreiber der Ladeeinrichtung, die dieser als notwendige Voraussetzung
für einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Ladeeinrichtung erfüllen muss.
Der Betreiber der Ladeeinrichtung ist im Sinne §31 des Mess- und Eichgesetzes der
Verwender des Messgerätes.
1. Die Ladeeinrichtung gilt nur dann als eichrechtlich bestimmungsgemäß und
eichrechtkonform verwendet, wenn die in ihr eingebauten Zähler nicht anderen
Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind, als denen, für die ihre
Baumusterprüfbescheinigung erteilt wurde.
2. Der Verwender dieses Produktes muss bei Anmeldung der Ladepunkte bei der
Bundesnetzagentur in deren Anmeldeformular den an der Ladesäule zu den Ladepunkten
angegebenen PK mit anmelden! Ohne diese Anmeldung ist ein eichrechtkonformer Betrieb
der Säule nicht möglich.Weblink:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Insti
tutionen/HandelundVertrieb/Ladesaeulen/Anzeige_Ladepunkte_node.html
3. Der Verwender dieses Produktes hat sicherzustellen, dass die Eichgültigkeitsdauern für die
Komponenten in der Ladeeinrichtung und für die Ladeeinrichtung selbst nicht überschritten
werden.
124
https://www.bundesnetzagentur.de
:
1
SICHARGE Operating instructions, ERK
Operating Instructions, 06/2021, A5E48571690-AC

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