Sicherheit; Bestimmungsgemässe Verwendung; Verwendete Werkstoffe - Conel CLEAR 2.0 SAFE Operating Instructions Manual

Water leak sensor
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SICHERHEIT

4.1
BESTIMMUNGS GEMÄSSE VERWENDUNG
Die Installation und die Nutzung des Kontrollsensors unterliegen jeweils den geltenden nationalen Be-
stimmungen. Neben der Betriebsanleitung und den im Verwenderland und an der Einsatzstelle geltenden
verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung sind auch die anerkannten fachtechnischen Regeln für si-
cherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das zu verwendende Wasser muss der europäischen Trinkwasserrichtlinie entsprechen!
Vor einer Nutzung mit Wasser anderer Qualität bzw. mit Zusätzen ist unbedingt mit dem Hersteller/Lie-
ferer Rücksprache zu halten.
Der Kontrollsensor ist für den Einsatz in kaltem Trinkwasser bis zu einer Wasser- und Umgebungs-
temperatur von maximal 30 °C geeignet. Er ist nach dem neuesten Stand der Technik und den anerkann-
ten sicherheitstechnischen Regeln in Deutschland hergestellt.
Der Kontrollsensor darf ausschließlich wie in der Betriebsanleitung beschrieben genutzt werden. Eine an-
dere oder darüber hinausgehende Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Es bestehen zusätzliche Gefahren bei nichtbestimmungsgemäßer Verwendung und bei Nichtbeachtung
der Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller/
Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung.
Vor einer Nutzung des Kontrollsensors außerhalb der in der Betriebsanleitung aufgeführten Einsatzgren-
zen ist unbedingt mit dem Hersteller/Lieferer Rücksprache zu halten. Der Kontrollsensor ist nur in tech-
nisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beach-
tung der Betriebsanleitung zu benutzen!
Funktionsstörungen umgehend beseitigen lassen!
Wenn ein Kontrollsensor im ausgebauten Zustand in Betrieb genommen wird, be-
steht die Gefahr von Quetschungen durch drehende Teile!
4.2

VERWENDETE WERKSTOFFE

Die zur Verwendung kommenden Werkstoffe sind gegenüber den im Trinkwasser zu erwartenden physi-
kalischen, chemischen und korrosiven Beanspruchungen beständig und erfüllen die in der Prüfgrundlage
VP 638 („Leckagedetektoren zum Einbau in Trinkwasser-Installationen, Anforderungen und Prüfungen")
geforderten Vorgaben. Alle Werkstoffe sind hygienisch und physiologisch unbedenklich. Trinkwasserbe-
rührte Kunststoffe erfüllen die KTW-Leitlinie des Umweltbundesamts (UBA) und das DVGW-Arbeitsblatt
W 270. Metallische Werkstoffe erfüllen die Anforderungen der DIN 50930-6 (Beeinflussung der Trink-
wasserbeschaffenheit).
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