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10 Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wen-
den Sie sich bitte unter Nennung des Gerätetyps
und der Produktionsnummer (siehe technische
Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren
Vertragspartner, die Installationsfirma.
Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingungen und
der Betreiberpflichten führen zum Gewährleistungs-
und Haftungsausschluss.
Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten
Verschleissteile und die aus nicht rechtzeitigem
Austausch resultierenden Schäden unterliegen
nicht der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche
durch falsche Werkstoffwahl/-kombination, einge-
schwemmte Korrosionsprodukte oder Eisen- und
Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für
daraus entstehende Folgeschäden übernimmt BWT
keine Haftung.
Bei Verwendung von Regeneriermittel, das nicht
der DIN EN 973 Typ A entspricht erlischt die Ge-
währleistung.
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