ProMed HGP-50 Instruction Leaflet page 18

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  • ENGLISH, page 20
GRAANTIEBEDINGUNGEN
Die Garantiezeit beginnt am Tage des Kaufs. Garantieansprüche müssen innerhalb
der Garantiezeit geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Garantiezeit auftretende
Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Die Garantie tritt im Rahmen dieser
Garantiebedingungen nur dann in Kraft, wenn das Kaufdatum durch einen Kaufbeleg oder
ähnliches nachgewiesen wird. Technische und optische Änderungen, sowie Änderungen
der Ausstattung sind vorbehalten!
Diese Garantie ist nur in dem Land rechtsgültig und durchsetzbar, in dem das Produkt
durch den Erstkäufer erworben wurde, vorausgesetzt, dass die Absicht von Promed
war, dass das Produkt für den Verkauf in diesem Land angeboten wird. Diese Garantie
ist ebenfalls in jedwedem Land im Europäischen Wirtschaftsraum durchsetzbar, in dem
Promed über einen autorisierten Importeur oder einen Vertriebspartner verfügt. Es können,
in Abhängigkeit von dem jeweiligen Land, besondere und abweichende Garantien und
Gewährleistungen aufgrund der jeweils anwendbaren Gesetzgebung einschlägig sein.
Diese Rechtsvorschriften werden durch diese Garantiebedingungen weder ausgeschlossen
noch beschränkt. Soweit durch nationales Recht zulässig, wird die Garantiezeit nicht
verlängert, erneuert oder anderweitig beeinträchtigt durch einen nachfolgenden
Wiederverkauf, eine Instandsetzung oder einen Austausch des Produkts.
Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung. Die gesetzliche
DE
Gewährleistungspflicht des Verkäufers bleibt von unseren Garantiebedingungen unberührt.
In dem, durch die anwendbare zwingende Gesetzgebung größtmöglichen Umfang, stellen
diese Garantiebedingungen Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel dar und gelten
EN
anstelle sämtlicher sonstiger ausdrücklicher oder konkludenter Garantiebedingungen.
Promed haftet nicht für ungewöhnliche, beiläufig entstandene, Straf- oder Folgeschäden,
einschließlich, aber ohne Beschränkung auf, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall,
Einnahmeausfall, Kosten für Ersatzausrüstung oder -einrichtungen, Versicherungsansprüche
FR
Dritter, Eigentumsverletzungen, die sich aufgrund des Erwerbs oder Gebrauchs des
Produktes oder wegen einer Garantieverletzung, eines Vertragsbruchs, Fahrlässigkeit,
Produktfehlern oder anderen rechtlichen oder gesetzlichen Umständen ergeben, auch
IT
wenn Promed von der Möglichkeit solcher Schäden wusste. Promed haftet nicht für eine
Verzögerung bei der Inanspruchnahme der Garantieleistungen.
Für evtl. Übersetzungsfehler kann Promed nicht haftbar gemacht werden.
ES
Für eine reibungslose Bearbeitung sind folgende Angaben unerlässlich:
1. Originalkaufbeleg/Quittung oder Händlerstempel mit Kaufdatum
NL
2. Festgestellter Mangel
3. Gerätebezeichnung / Typ
RU
PL
TR
AR
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