physische Absperrung vor einer Berührung mit dem
Zaun geschützt werden.
Anforderungen für elektrische Weidezäune
Elektrische Weidezäune und die zugehörigen
Zusatzgeräte sind so zu installieren, bedienen und
warten, dass die Gefahr für Menschen, Tiere und
deren Umfeld so gering als möglich ist.
Elektrozaunkonstruktionen, bei denen die Gefahr groß
ist, dass Tiere oder Personen hängenbleiben, sind zu
vermeiden.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei oder
mehr verschiedene Elektrozaungeräte oder an
unabhängige Zaunkreisläufe desselben
Elektrozaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer
Weidezäune, die von getrennten, unabhängig
getakteten Elektrozaungeräten gespeist werden, muss
mindestens 2 m betragen. Falls die Lücke geschlossen
werden soll, sind zu diesem Zweck elektrisch nicht-
leitende Materialien oder eine isolierte
Metallabsperrung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und scharfkantiger Draht dürfen
nicht an ein Elektrozaungerät angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines
elektrischen Weidezauns können durch einen nicht-
stromführenden Zaun mit Stacheldraht oder
scharfkantigem Draht ergänzt werden. Die
Stützvorrichtungen der stromführenden Drähte sind
so auszulegen, dass zwischen den stromführenden
Drähten und der vertikalen Ebene der nicht-
stromführenden Drähte ein Mindestabstand von
150 mm gewährleistet ist. Der Stacheldraht und der
scharfkantige Draht sind in regelmäßigen Abständen
zu erden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen. Siehe
Installation und Überprüfung eines Erdungssystems
auf Seite 73.
Zwischen der Erdungselektrode des Elektrozaungeräts
und möglichen anderen Komponenten, die an ein
Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise
der Schutzerdung der Stromversorgung oder der
Erdung des Telekommunikationssystems ist ein
Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind
wirksam von den geerdeten Bauelementen des
Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können
isolierte Hochspannungskabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem
Isolierrohr zu verlegen. Alternativ dazu können
isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Die
Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in
den Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen
zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit
Netzstrom-, Kommunikations- oder Datenkabeln im
selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte
dürfen nicht oberhalb von Freileitungen oder
überirdischen Kommunikationsleitungen geführt
werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit
zu vermeiden. Ist eine Kreuzung unumgänglich, hat
sie unterhalb der Stromleitung und in einem
möglichst rechten Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein als
die unten angegebenen Werte.
Mindestabstände von Stromleitungen für
elektrische Weidezäune
Stromleitungs-spannung
≤1.000 V
>1.000 ≤33.000 V
>33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr
als 3 m betragen. Dies gilt für Elektrozäune zu beiden
Seiten der orthogonalen Projektion des äußersten
Leiters der Stromleitung auf dem Boden in einem
Abstand bis zu:
2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung
•
nicht über 1.000 V.
15 m bei Stromleitungen mit einer
•
Nennspannung über 1.000 V.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln, zur
Einzäunung von Haustieren oder zur Gewöhnung von
Tieren wie Kühen an Elektrozäune reicht ein
Elektrozaungeräte mit geringer Leistung, um ein
zufriedenstellendes und zuverlässiges Ergebnis zu
erzielen.
Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abzuhalten sollen,
sich auf Gebäuden niederzulassen, wird kein
Elektrozaundraht an die Erdungselektrode des
Abstand
3 m
4 m
8 m
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