Wartung und Pflege
7.6
Allgemein
Pos. Bezeichnung/ Schmierstelle
1
Ausleger, Federbolzen
2
Handkurbel
3
Handbremse
Seilzug
4
Rad- und Schwenkachsen
5
Reifen/ Reifendruck
2
3
4
7.7
Reparaturen
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachkundigen
oder Sachverständigen durchgeführt werden.
52000029 / 52000029-150 / 52000029-200
Tätigkeit
abschmieren
abschmieren
Funktionsprüfung
abschmieren
abschmieren
überprüfen
5
1
Inspektionsintervall
1/4 jährlich
1/4 jährlich
bei jedem Standortwechsel/ wöchentlich
1/4 jährlich
1/4 jährlich
wöchentlich
3
34 / 36
1
DE