Einschränkungen Des Verwendungszwecks - Dräger X-plore 8000 Series Instructions For Use Manual

Face shield, helmet pc visor hl1
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3
Beschreibung
3.1
Produktübersicht
(siehe Ausklappseite Abbildungen A, B)
1
Tragering-Baugruppe
2
Schweißband
3
Tragering
4
Polster
5
Gesichtsabschluss
6
Anstoßkappenschale
7
Visierrahmenbefestigung
8
Visierrahmen
9
Visierbefestigung
10 Visierscheibe
11 Kopfspinne
12 Kinnriemen
13 Helmschale
3.2
Funktionsbeschreibung
Zu den Atemanschlüssen der Serie Dräger X-plore 8000, die
in dieser Gebrauchsanweisung beschrieben werden, gehören
folgende Produkte:
– Dräger X-plore 8000 Gesichtsschild
– Dräger X-plore 8000 Helm PC-Visier HL1
Die Atemanschlüsse werden über einen Schlauch an eine
Atemluftversorgung angeschlossen. Die Luft aus der
Atemluftversorgung wird durch die Luftführung vor das
Gesicht des Benutzers geblasen. Der entstehende Überdruck
wirkt dem Eindringen von schadstoffhaltiger Umgebungsluft
entgegen. Überschüssige Luft kann durch die Manschette des
Atemanschlusses entweichen.
3.3
Verwendungszweck
Die Atemanschlüsse dürfen nur in folgenden Kombinationen
verwendet werden:
Gebläsefilterge-
X-plore 8000
Dräger X-
plore 8000
Gesichtsschild
Dräger X-
plore 8000 Helm
PC-Visier HL1
Gebrauchsanweisung
|
X-plore 8000 Face Shield X-plore 8000 Helmet PC visor HL1
Druckluft-
räte
schlauchgeräte
X-plore 9300
Serie
Serie
X
X
X
Die Atemanschlüsse schützen den Träger vor
– schadstoffhaltiger Umgebungsluft,
– festen und flüssigen Partikeln,
– Stößen.
3.4
Einschränkungen des
Verwendungszwecks
In Umgebungsatmosphären mit Sauerstoffmangel können die
Atemanschlüsse nur in Kombination mit einem
Druckluftschlauchgerät verwendet werden, da sie keinen
Sauerstoff liefern. In Kombination mit einem Gebäsefiltergerät
sind die Atemanschlüsse nicht zum Einsatz in
Umgebungsatmosphären mit Sauerstoffmangel geeignet.
Daher dürfen unbelüftete Behälter, z. B. Gruben, Kanäle usw.,
nicht mit den Dräger X-plore 8000 Atemanschlüssen und
Gebläsefiltergeräten betreten werden!
Die Schutzwirkung der Atemanschlüsse kann durch folgende
Faktoren beeinträchtigt werden:
– Hohe Windgeschwindigkeiten und starker Seitenwind.
– Brillenbügel oder Bärte im Bereich der Manschette.
3.5
Zulassungen
Der Dräger X-plore 8000 Gesichtsschild ist zugelassen nach:
Norm
EN 812:2012 (Kopfschutz)
EN 166 (Augenschutz)
Der Dräger X-plore 8000 Helm PC-Visier HL1 ist zugelassen
nach:
Norm
EN 397 (Kopfschutz)
EN 166 (Augenschutz)
Legende:
Bedeutung der Kennzeichnung nach EN 166
1
BT
3
9
Alle Teile erfüllen die Anforderungen der folgenden
Verordnungen:
– (EU) 2016/425
– Regulation 2016/425 on personal protective equipment,
as amended to apply in GB
|
Beschreibung
Leistungsklasse/Kenn-
zeichnung
-
1 BT 9 3
Leistungsklasse/Kenn-
zeichnung
-
1 BT 9 3
optische Klasse
Schutz vor Teilchen hoher
Geschwindigkeit bei extre-
men Temperaturen
Schutz vor Flüssigkeitssprit-
zern
Schutz vor Schmelzmetall
und heißen Festkörpern
de
5

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X-plore 9300 series

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