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EdilKamin TINY Installation, Use And Maintenance Manual page 123

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Soweit nicht ausdrücklich angegeben, sind in jedem
Land die örtlichen Vorschriften zu befolgen. In Italien
ist die Norm UNI 10683 zu befolgen, sowie eventuelle
regionale Bestimmungen oder Vorgaben der lokalen
Gesundheitsbehörden. Im Fall der Installation in einem
Mitbesitzerhaus ist die vorherige Stellungsnahme des
Verwalters einzuholen.
PRÜFUNG DER VERTRÄGLICHKEIT MIT
ANDEREN GERÄTEN
Der Ofen darf NICHT in Räumen installiert werden, in
denen sich Luftabzugsgeräte, Gasgeräte des Typs B, und
andere Geräte befinden, die den ordnungsgemäßen Betrieb
beeinträchtigen könnten. Siehe die Norm UNI 10683.
PRÜFUNG DES ELEKTROANSCHLUSSES
(die Steckdose an zugänglicher Stelle anbringen)
Der Ofen wird mit einem Netzversorgungskabel geliefert,
das an eine Steckdose mit 230 V 50 Hz anzuschließen ist,
vorzugsweise mit einem Magnet-Thermoschutzschalter
versehen. Für den Fall, dass die Steckdose schwer zu
erreichen ist, eine Trennvorrichtung der Versorgung
(Unterbrecher) vor dem Ofen vorsehen (kundenseitig).
Spannungsschwankungen von mehr als 10% können den
Ofen beeinträchtigen ( falls noch nicht vorhanden, einen
geeigneten Differenzialschalter vorsehen). Die
Elektroanlage muss den Vorschriften entsprechen; insbe-
sondere die Wirksamkeit des Erdungskreislaufs überprü-
fen. Die Versorgungsleitung muss einen der Leistung des
Einsatzes entsprechenden Querschnitt aufweisen.
BRANDSCHUTZSICHERHEITSABSTÄNDE
Der Ofen kann unmittelbar an Wänden aus Mauerwerk
bzw. aus Gipskarton befestigt werden. Im Fall von bren-
nbaren Wänden (z. B. Holz) ist erforderlich, eine ange-
messene Isolierung aus nicht brennbarem Material vorzu-
sehen. Es besteht die Verpflichtung, das Rauchabzugsrohr
und das Warmluft-Kanalisationsrohr angemessen zu isolie-
ren, da diese hohe Temperaturen erreichen. Jedes in der
Nähe des Ofens befindliche brennbare bzw. wärmeempfin-
dliche Element muss sich in einem Abstand von minde-
stens 20 cm vom Ofen befinden oder mit nicht brennba-
rem Isoliermaterial entsprechend gedämmt werden; in
jedem Fall darf vor dem Ofen kein Material in einem
geringerem Abstand als 80 cm platziert werden, da es der
Strahlung des Feuerraums unmittelbar ausgesetzt ist.
Einen angemessenen Abstand vom seitlich angrenzenden
Element vorsehen, damit das auf der linken Seite des
Ofens Kelly angebrachte Bedienfeld bequem zu benutzen
ist.
LUFTEINLASS
Es ist wichtig, dass hinter dem Ofen ein Lufteinlass vorbe-
reitet wird, der ins Freie führt. Der nutzbare
Mindestquerschnitt dieser Öffnung muss 80 cm² betragen,
um eine ausreichende Luftversorgung für die Verbrennung
zu gewährleisten.
INSTALLATION
RAUCHABZUG Das Rauchabzugssystem muss für einzig
für den Ofen bestehen (Einleitung in mit anderen
Feuerstellen gemeinsamem Schornstein ist nicht zulässig).
In Deutschland kann der Auslass über einen
Mehrfachrauchabzug erfolgen:
- Die Pelletöfen befinden sich in derselben Wohnung.
- oder sind vom selben Typ (Gerätewärmeleistung und
Gebläsekennlinie).
- Die Pelletöfen dürfen nicht zusammen mit Geräten ohne
Gebläse an einen gemeinsamen Abzug angeschlossen werden.
Darüber hinaus müssen alle lokalen Vorschriften eingehalten werden.
Der Rauchabzug erfolgt über den Stutzen mit Durchmesser
8 cm auf der Rückseite, der Seite oder auf dem Oberteil.
Der Rauchabzug muss mit dem Äußeren mittels geeigneter
Stahlrohre oder schwarzer Rohre Bescheinigungen EN
1856. Die Rohrleitung muss hermetisch versiegelt werden.
Für die Abdichtung der Rohre und deren etwaige
Isolierung ist Material zu verwenden, das hohen
Temperaturen widersteht (Silikon oder Dichtmasse für
hohe Temperaturen). Eine eventuelle waagerechte Leitung
kann eine Länge bis zu 2 Metern besitzen. Es sind bis zu
zwei Kurven mit einem Höchstwinkel non 90° (gegenüber
der Senkrechten) möglich. Falls der Rauchabzug nicht in
einen Schornstein eingeleitet wird, ist ein senkrechter
Rohrabschnitt von mindestens 1,5 m und ein abschließen-
der Windschutz (gemäß UNI 10683) erforderlich. Das sen-
krechte Stück kann innen oder außen verlaufen. Ist das
Rohr außen verlegt, muss es angemessen gedämmt sein.
Wird der Rauchabzug in einen Schornstein eingeleitet,
muss dieser für Festbrennstoffe zugelassen sein und, falls
sein Durchmesser mehr als 150 mm beträgt, muss ein
neues Rohr mit geeignetem Durchmesser und aus geeigne-
tem Material eingezogen werden (z. B. Nirosta zu 80 mm
Durchmesser). Alle Rohrabschnitte müssen inspizierbar
sein. Die Schornsteine und die Rauchabzüge, an die
Festbrennstoff-Verbraucher angeschlossen sind, sind ein
Mal im Jahr zu reinigen (prüfen, ob im eigenen Land eine
entsprechende Regelung gilt). Eine mangelnde Überprü-
fung und regelmäßige Reinigung erhöht die
Wahrscheinlichkeit eines Schornsteinbrands. In diesem
Fall wie folgt vorgehen: Nicht mit Wasser löschen; den
Pelletbehälter leeren. Sich nach dem Zwischenfall vor dem
erneuten Betrieb des Geräts an Fachpersonal wenden.
TYPISCHE FÄLLE
Abb. 1
A: Rauchabzug aus gedämmten Stahl
B: Mindesthöhe 1,5 m und jedenfalls über die Traufe des Daches hinaus
C-E: Lufteinlass von außen (Mindestquerschnitt 80 cm²)
D: Rauchabzug aus Stahl in Rauchabzug aus Mauerwerk eingezogen.
SCHORNSTEIN
Die wichtigsten Merkmale sind:
- Innenquerschnitt an der Basis gleich dem des Rauchabzugs
- Öffnungsquerschnitt nicht geringer als dem zweifachen des
Rauchabzugs
- Lage in vollem Wind, oberhalb des Daches und außerhalb
der Rückflussbereiche, Lage in vollem Wind, über den
Dachfirst hinaus und außerhalb des Rückschlagbereichs.
121
Abb . 2

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