Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter RundfunkteiInehmer
Dieses Gerat ist von der Deutschen Bundespost als Ton- bzw. Fernseh-Rundfunkempfanger bzw. als Komponente einer sol-
chen Anlage (Tuner, Verstarker, aktive Lautsprecherbox, Fernseh-Monitor u. dgl.) zugelassen. Es entspricht den zur Zeit gelten-
den technischen Vorschriften und ist zum Nachweis daflir mit dem Zulassungszeichen der Deutschen Bundespost gekenn-
zeichnet. Bitte Gberzeugen Sie sich selbst.
Dieses Gerat darf im Rahmen der "Allgemeingenehmigung fur das Errichten und Betreiben von Ton- und Fernseh-Rundfunk-
empfangern'" in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden. Beachten Sie aber bitte, daB aufgrund dieser Genehmi-
gung nur fir die Allgemeinheit bestimmte Sendungen und solche, flr die ebenfalls eine Allgemeine Empfangsgenehmigung er-
teilt worden ist*), empfangen und wiedergegeben werden dirfen. Wer unbefugt andere Sendungen (z.B. des Polizeifunks, des
Mobilfunks) empfangt und wiedergibt, verst6Bt gegen die Genehmigungsauflagen und macht sich daher nach § 15, Absatz 2a
des Gesetzes Uber Fernmeldeanlagen strafbar.
Die Kennzeichnung mit dem Zulassungszeichen bietet Ihnen die Gewahr, daB dieses Gerat keine anderen ordnungsgemaé er-
richteten und betriebenen elektrischen Anlagen st6rt. Der Zusatzbuchstabe S**) beim Zulassungszeichen besagt au8erdem,
da8 das Gerat gegen storende Beeinflussungen durch andere ordnungsgemas® errichtete und betriebene elektrische Anlagen
weitgehend unempfindlich ist. Gerate ohne den Zusatz S sind nicht besonders sicher gegen Beeinflussungen.
Sollten bei Geraten mit dem Zusatz S ausnahmsweise trotzdem Beeinflussungen auftreten, oder wenn Sie Fragen haben, so
wenden Sie sich bitte an die ortlich zustandige FunkstérungsmeBstelle.
*) Zur Zeit fur den Empfang der Aussendungen von Amateurfunkstellen und der Normalfrequenz- und Zeitzeichensendungen.
**) Weitere Zusatze haben in Bezug auf die Stérfestigkeit keine Bedeutung. Sie geben bei Empfangern vielmehr AufschluB Uber
Empfangsmoglichkeiten.
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